22.04.2020rss_feed

Düngeverordnung: Wie weit ist die Umsetzung der roten Gebiete in den Bundesländern?

Ab 01. Januar 2021 gelten die Maßnahmen der neuen Düngeverordnung.

Ab 01. Januar 2021 gelten die Maßnahmen der neuen Düngeverordnung.

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 der Novellierung der Düngeverordnung zugestimmt. Die verschärften Maßnahmen in den roten Gebieten gelten ab Anfang nächsten Jahres. Bis dahin müssen die Bundesländer auch anhand der laut neuer Düngeverordnung verpflichtenden Binnendifferenzierung die Ausweisung ihrer nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete überprüfen und ggf. anpassen. In mehreren Bundesländern wird bereits von Landwirten gegen die Ausweisung der roten Gebiete geklagt, da diese nicht immer auf belastbaren Daten basieren sollen.

ISN: Wenn Restriktionen zur Düngung vorgegeben werden, müssen diese auch fachlich fundiert und belastbar sein. Die Bundesländer sollten sich – soweit das noch nicht geschehen ist – schnellstmöglich mit der Binnendifferenzierung beschäftigen und die roten Gebiete soweit es geht, passgenau abgrenzen, um die dringend benötigte Transparenz und eine Basis für sachgerechte Vorgaben zu schaffen.

Neue Düngeverordnung: So ist der aktuelle Stand

Mit einer Mehrheit der Länderstimmen wurde die Novellierung der Düngeverordnung am 27.03.2020 im Bundesrat beschlossen. Die Umsetzungsfrist für die Maßnahmen in den roten Gebieten wurde bis Anfang 2021 verlängert. Bis dahin muss auch die differenziertere Ausweisung der nitrat- und phosphatbelasteten Gebietskulissen seitens der Bundesländer erfolgt sein.

Viele Landwirte sind über die Novellierung verärgert, insbesondere über die teilweise fachlich umstrittenen Auflagen in den roten Gebieten und über das nicht repräsentative und an einigen Stellen Mängel aufweisende Messstellennetz. Auch wird kritisiert, dass die im Rahmen der strategischen Umweltprüfung vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht abgeschlossen war.

 

Landwirte und Bauernverbände klagen gegen Ausweisung roter Gebiete

In mehreren Bundesländern laufen daher bereits Klagen gegen die Ausweisung der roten Gebiete. Das Landvolk Niedersachsen hatte ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse belegen, dass fast jede zweite Nitrat-Messstelle in Niedersachsen gravierende Mängel aufweist. Da demnach belastbare Aussagen zur Nitratbelastung nicht möglich seien, will das Landvolk Niedersachsen gerichtlich gegen die Novelle der Düngeverordnung vorgehen. Auch für einzelne Landwirte, wie z.B. einen Landwirt aus Glandorf, sind die Ergebnisse bzw. die Verhältnisse vor Ort Anlass genug, zu klagen. Ebenfalls liegen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Bayern bereits Klagen von Landwirten gegen die Ausweisung der roten Gebiete vor. Mit einem Eilantrag war der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) im Januar vor dem Verwaltungsgericht Trier jedoch noch gescheitert.

Bundesländer müssen Rote Gebiete neu ausweisen

Viele Bundesländer haben eine Überprüfung der roten Gebiete bisher nicht umgesetzt. Nach der neuen Düngeverordnung ist die Binnendifferenzierung verpflichtend und muss bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden. Anhand bundeseinheitlicher Vorgaben müssen die Länder die Ausweisung ihrer roten Gebiete überprüfen und ggf. anpassen. Die Ausweisung soll dadurch verursachergerechter erfolgen und es soll ermöglicht werden, die Teilgebiete eines roten Grundwasserkörpers aus den gefährdeten Gebieten herauszunehmen, in denen weder mehr als 37,5 mg Nitrat je Liter und ein steigender Trend des Nitratgehaltes noch mehr als 50 mg Nitrat je Liter festgestellt werden.

 

So weit sind die Bundesländer

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben bei der ersten Ausweisung ihrer Gebietskulissen die Binnendifferenzierung bereits genutzt.

In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung Ende März eine neue Abgrenzung der nitratbelasteten Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen beschlossen und den Anteil der roten Gebiete an der landwirtschaftlichen Fläche damit nochmals reduziert.

Rheinland-Pfalz hat 2019 die Erstellung eines Wasserhaushalts- und Nährstoffmodells in Auftrag gegeben. Auf dieser Grundlage sollen jetzt die nitratbelasteten Gebiete verursachungsgerechter ausgewiesen und dadurch genauer abgegrenzt werden. Eine konkrete Umsetzung ist hier bislang jedoch noch nicht erfolgt.

Die restlichen Bundesländer müssen noch mit konkreten Maßnahmen nachziehen.

 

ISN meint:

Wenn Restriktionen zur Düngung vorgegeben werden, müssen diese auch fachlich fundiert und belastbar sein. Die Landwirtschaft wird von den verschärften Regelungen hart getroffen. Auch wenn diese erst im kommenden Jahr umzusetzen sind: aufgeschoben ist nicht aufgehoben und die Zeit bis dahin ist nicht lang. Die Bundesländer sind nun aufgerufen, sich – soweit das noch nicht geschehen ist – intensiv mit der Binnendifferenzierung zu beschäftigen und die roten Gebiete soweit es geht, passgenau abzugrenzen. Für die Landwirte ist das existenziell, denn eine weitere Aufschiebung der Überprüfung und Anpassung bedeutet längere Ungewissheit und weiterhin fehlende Planungssicherheit. Nur eine Ausweisung nach dem Verursacherprinzip sorgt für die dringend benötigte Transparenz und schafft eine Basis für sachgerechte Vorgaben.


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