29.06.2015rss_feed

Düngeverordnung – Siegt nun doch der Fachverstand?

Gülle Fahren Schleppschläuche

Ein kleiner Hoffnungsschimmer für Schweinehalter - Bundesagrarminister Christian Schmidt geht bei der Novelle der Düngeverordnung auf die Fachleute zu.

 

Die überarbeitete Fassung der Düngeverordnung enthält eine entscheidende Änderung zur Phosphatregelung: Es bleibt weiterhin möglich, auch auf hoch versorgten Standorten die Düngung in Höhe der Nährstoffabfuhr durchzuführen. Für alle Böden wird ab 2018 ein maximaler Überschuss von 10 kg Phosphat je Hektar und Jahr festgelegt. Bisher waren 20 kg Phosphat/ha erlaubt.

 

Abstriche bei Länderöffnungsklauseln

Weitere Änderungen ergeben sich im Hinblick auf die sogenannte Länderöffnungsklausel. Diese sieht vor, dass die Länder nicht mehr nur die Möglichkeit für Verschärfungen in Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung haben, sondern obligatorisch eine oder mehrere Verschärfungen aus einem Katalog auswählen müssen (z.B. Ausdehnung der Mindestlagerkapazität von 6 auf 7 Monate, Pflicht zur Durchführung von Bodenuntersuchungen und Verschärfungen bei Gewässerabständen). Die Gebiete sind allerdings nunmehr auf den Einzugsbereich von Grundwassermessstellen beschränkt. Damit reduzieren sich die betroffenen Gebiete flächenmäßig stark.

In Gebieten, in denen keine Nitratbelastung des Grundwassers vorliegt, können ebenso Erleichterungen bestimmter Vorschriften der Düngeverordnung vorgenommen werden. Zudem sind in belasteten Gebieten Betriebe von den Verschärfungen nicht betroffen, die der zuständigen Stelle nachweisen, dass der Nährstoffvergleich 35 kg N/ha nicht überschreitet oder die nachweislich an Agrarumweltprogrammen zum Gewässerschutz teilnehmen.

 

Herbstdüngung bei Wintergetreide?

Auch bei den Sperrfristen hat das Ministerium die Kritik aus der Praxis aufgenommen. Die Begrenzung der Herbstdüngung liegt jetzt bei 60 kg Gesamtstickstoff. Eine zusätzliche Begrenzung auf 30 kg Ammoniumstickstoff ist entfallen. Eventuell könnte auch das Wintergetreide als Ausnahme aus dem Verbot der Herbstdüngung wieder aufgenommen werden. Der Punkt ist aber noch nicht abschließend verhandelt worden.

Wie geht es nun weiter?

Der vorliegende Entwurf muss nun noch mit den übrigen Ressorts u.a. dem Bundesumweltministerium abgestimmt werden. Eine Abstimmung der Länderkammer ist aller Voraussicht für Ende des Jahres geplant. Im Frühjahr 2016 könnte es dann eine Übergangsregelung von alter und neuer Düngeverordnung geben. Parallel dazu soll die notwendige Änderung im Düngegesetz erfolgen.

Die ISN meint:

Die ISN begrüßt einige Änderungen im neuen Entwurf der Novelle der Düngeverordnung - insbesondere die Änderung der Phosphatregelung. Bereits zu Beginn des Jahres hatte die ISN in ihrer Stellungnahme an das Ministerium vor einer Begrenzung der Phosphatdüngung auf Böden mit guter Phosohatversorgung auf 75 bzw. 50% der Nährstoffabfuhr gewarnt, denn eine Begrenzung der Phosphatdüngung führt zu erheblichen Ertragseinbußen und heizt den Strukturwandel in folgenschwerem Maße an.

Nach wie vor lehnt die ISN die Länderöffnungsklauseln ab, dadurch entsteht ein nicht zu begründender Flickenteppich sowohl bei der Umsetzung als auch bei der Kontrolle in Deutschland. Die Befürchtung liegt nahe, dass einige Bundesländer (allen voran Niedersachsen und NRW) die Spielräume zu Ungunsten der Landwirte auslegen werden und ein Wettlauf hinsichtlich der schärfsten Vorgaben beginnt.

Wichtig ist es aus Sicht der ISN, dass im Sinne der Nachhaltigkeit den organischen Wirtschaftsdüngern Vorrang vor den mineralischen Düngemitteln gegeben wird. Die ISN bringt sich in diesem Sinne weiter in den Prozess ein und hält Sie auf dem Laufenden…

 


arrow_upward