15.03.2021rss_feed

Düngeverordnung: Niedersachsen stellt neue Kulisse der roten Gebiete vor

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© Wolfgang Ehrecke, Pixabay

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Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies haben heute die neue Kulisse der nitratsensiblen Gebiete (rote Gebiete) vorgestellt. Nach der Überarbeitung des ersten Entwurfs umfasst die Kulisse nun eine Fläche von 24,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Niedersachsen, statt wie zuvor 31 %. Wasser- und Landwirtschaft wurden bei der Erarbeitung des neuen Verordnungsentwurfs beratend hinzugezogen. Landwirte sollen möglichst noch im April Rechtssicherheit erhalten.

 

Heute wurde die neue Kulisse der nitratsensiblen Gebiete für Niedersachsen durch Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies vorgestellt. Die Karte ergibt sich nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus der überarbeiteten Verordnung, die heute in eine zweite Verbandsanhörung geht.

Nach der Überarbeitung haben sich im Vergleich zum im Dezember veröffentlichen ersten Entwurf deutliche Änderungen ergeben: im Nordosten und im Süden von Niedersachsen sind insgesamt weniger Flächen betroffen, im Nordwesten fallen einzelne Flächen auch durch die Aktualisierung der Klimadaten ganz aus dem Kulissenentwurf. Insgesamt umfasse die Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete in Niedersachsen nun eine Fläche von ca. 24,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Im ersten Entwurf waren es noch 31 %. Der Grünlandanteil habe sich von 3% auf unter ein Prozent reduziert. Otte-Kinast und Lies erklärten heute in Hannover, dass Niedersachsen damit einen wichtigen Schritt bei der Ausweisung der roten Gebiete vorankomme.

 

Neuer Entwurf stärker auf betriebliche Umsetzbarkeit ausgerichtet

Bei der Erarbeitung des zweiten Entwurfs wurde ein Begleitgremium mit Beteiligung der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft beratend hinzugezogen, um ein Konzept für eine schrittweise Präzisierung der Gebietsausweisung abzustimmen. Dort sei insbesondere die Abgrenzung in den grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen diskutiert und ein Konsens für die erneute Überarbeitung erzielt worden. Bei den Diskussionen sei deutlich geworden, dass die durch Niedersachsen zusätzlich vorzuschreibenden Maßnahmen neben den Gewässerschutzzielen noch stärker die betriebliche Umsetzbarkeit berücksichtigen müssten. Deshalb enthalte der überarbeitete Verordnungsentwurf jetzt die beiden Maßnahmen Einarbeitung innerhalb einer Stunde und eigene Frühjahrs-Nmin-Proben. Dadurch solle die Ermittlung des Düngebedarfs noch stärker an den realen Gegebenheiten ausgerichtet und die Düngeeffizienz aus organischen Düngemitteln weiter gesteigert werden. Dies unterstütze den ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen und trage so zu einer Reduzierung von Nährstoffeinträgen bei. Mit der zusätzlichen Meldemaßnahme sollen einzelbetriebliche Nährstoffdaten der Betriebe in den roten Gebieten gewonnen werden, die nicht nur der Sicherstellung des Vollzugs, sondern auch perspektivisch mit herangezogen werden, um die Emissionsbetrachtung bei der Ausweisung der Kulisse auf Grundlage einzelbetrieblicher Daten weiterzuentwickeln.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach einer zweiwöchigen Verbandsbeteiligung soll der neue Verordnungsentwurf nach Möglichkeit noch im April dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden, um Rechtssicherheit für die Betriebe herzustellen und die Vorgaben der Düngeverordnung 2020 auf Landesebene umzusetzen. Der Beirat werde den Prozess zur Weiterentwicklung der Methodik für die Gebietsausweisung weiter begleiten.

 


Auf dem Portal der Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen kann man die neue Gebietskulisse auf einer interaktiven Karte anschauen:

Portal der Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen

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