01.06.2022rss_feed

Düngeverordnung: EU-Kommission stimmt Entwurf für Neuausweisung der Roten Gebiete zu

Die EU-Kommission hat dem Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) zugestimmt. Mit der Neuauflage hatte die Bundesregierung auf die anhaltende Kritik der EU-Kommission reagiert, Deutschland setze die EU-Nitratrichtlinie unzureichend um. Sollten die Länder zustimmen, könnte sich die Fläche der Roten Gebiete um bis zu 45 % ausdehnen, berichtet AgE.

ISN: Findet das Hickhack um die Düngegesetzgebung nun ein Ende? Die Leidtragenden der nochmaligen deutlichen Verschärfungen sind einmal mehr die Landwirte und insbesondere die Tierhalter.

 

Im Streit zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung um die Ausweisung der Roten Gebiete stehen die Zeichen auf Verständigung. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gestern gegenüber AGRA-EUROPE bestätigte, hat die Brüsseler Administration dem Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung zugestimmt. Gleichzeitig fordert die Kommission eine zügige Verabschiedung. Die Bundesregierung strebt an, dass die AVV Gebietsausweisung noch vor der Sommerpause vom Bundesrat beschlossen wird.

 

Ausdehnung der roten Gebiete um 45 Prozent zu erwarten

Berechnungen der Länder zufolge wird sich der Umfang der nitratbelasteten Gebiete unter den neuen Maßgaben von derzeit rund 2 Mio. ha auf etwa 2,9 Mio. ha ausweiten. Das entspricht einer Zunahme der Roten Gebiete um rund 45 %. Die neue AVV sieht auf Betreiben der Kommission eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz über die sogenannte Modellierung und damit der Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bei der Gebietsausweisung vor. An dessen Stelle soll ein einheitliches Verfahren mit einem mehrstufigen Ansatz treten.

 

Dichtes Ausweisungsnetz als Basis

Als Ausgangspunkt für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete soll ein von den Bundesländern bis 2024 noch deutlich zu verdichtendes Ausweisungsmessnetz dienen, das auf den bereits vorhandenen Messstellen der schon eingerichteten Messnetze basiert. Ab 2028 sollen die Länder ein geostatistisches Ausweisungsverfahren einführen müssen. Bis dahin dürfen auch andere Verfahren zur Anwendung kommen. Allerdings soll es nicht mehr zulässig sein, dass - wie bisher - mehrere Verfahren gleichzeitig genutzt werden.

 

Die ISN meint:

Das Hickhack um die Düngegesetzgebung geht in die nächste Runde – verbunden mit nochmaligen deutlichen Einschränkungen für die deutschen Landwirte. Ob zum letzten Mal bleibt abzuwarten. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen, mehreren Verschärfungen und vielfachem Hin und Her sollen nun die roten Gebiete noch einmal verändert und zum Teil erheblich ausgeweitet werden. Die Leidtragenden sind einmal mehr die Landwirte und insbesondere die Tierhalter. Mit Verlässlichkeit der Politik hat das jedenfalls wenig zu tun. Dabei haben gerade die Tierhalter in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen u.a. in den Veredlungsregionen unternommen, um mögliche regionale Nährstoffüberschüsse zu reduzieren. Die Tierhalter brauchen endlich Planungssicherheit und Perspektive!


arrow_upward