22.08.2019rss_feed

Düngeverordnung: Bundesregierung will weitere Verschärfungen vorschlagen

Der EU-Kommission waren bisherige Maßnahmen zum Grundwasserschutz zu lasch. Erneut wurden über weitere Verschärfungen gesprochen, um mögliche Strafzahlungen eines Zweitverfahrens für Deutschland abzuwenden.

Der EU-Kommission waren bisherige Maßnahmen zum Grundwasserschutz zu lasch. Erneut wurden über weitere Verschärfungen gesprochen, um mögliche Strafzahlungen eines Zweitverfahrens für Deutschland abzuwenden.

Die Bundesregierung hat nach dem Düngegipfel von Bund, Ländern und Verbänden bestätigt, dass der Europäischen Kommission in Kürze erneut Vorschläge zu weiteren Verschärfungen der Düngemaßnahmen gemacht werden. Die EU-Kommission hatte Deutschland vor ca. einem Monat eine Frist von acht Wochen gesetzt, die gesetzlichen Maßnahmen zur Verringerung des Nitrateintrags ins Grundwasser nochmals stärker anzuheben. Ansonsten droht ein Zweitverfahren gegen Deutschland, wegen der unzureichenden Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie.

ISN: Viel Zeit ist durch Streitereien innerhalb der Bundesregierung verloren gegangen – das rächt sich nun in Brüssel mit immer neuen – teil unsinnigen – Forderungen. Die Landwirte und insbesondere die Tierhalter sind dabei die Leidtragenden.

 

Düngeverordnung und kein Ende: Erst im Juni hatten das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMU) der EU-Kommission gemeinsam Verschärfungen zum Düngerecht und somit weitergehende Vorschläge zum Schutz des Grundwassers vorgelegt. Der Kommission waren die Maßnahmen allerdings zu lasch. Deswegen wurde beim gestrigen Düngegipfel über weitere Verschärfungen gesprochen, um mögliche Strafzahlungen eines Zweitverfahrens abzuwenden.

 

Sperrfristen sollen nochmals verschärft werden

Die zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium abgestimmten Vorschläge sehen unter anderem vor

  • den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen
  • die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern und
  • besondere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln für Hangflächen bereits ab fünf Prozent Neigung festzuschreiben

 

Einige Landesverordnungen zu nitratgefährdeten Gebieten fehlen noch

Für die Europäische Kommission seien zudem die Länderverordnungen zur Ausweisung roter ­ – also der besonders belasteten – Gebiete ein wichtiger Punkt. Das Ministerium gab an, dass aktuell zwölf Verordnungen vorliegen würden. Einige Länder seien hier noch in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen, um Strafzahlungen zu vermeiden.

Die besprochenen Anpassungen werden Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und Bundesumweltministerin Schulze am 28. August 2019 in Brüssel dem zuständigen EU-Umweltkommissar Vella vorstellen.

 

Die ISN meint:

Statt gemeinsam die Hausaufgaben zu machen und an fachlich sinnvollen und praktikablen Lösungen zu arbeiten, haben sich BMEL und BMU jahrelang in Grabenkämpfen um die Düngeverordnung gestritten. Wertvolle Zeit ist dabei verloren gegangen, was der Bundesregierung in Brüssel nun auf die Füße fällt. Jetzt ist in der Bundesregierung Hektik ausgebrochen und eine Verschärfung des Düngerechts jagt die nächste. Dabei ist es scheinbar egal, dass die bisherigen Maßnahmen noch gar nicht greifen konnten. Planungssicherheit sieht anders aus. Im Sinne der Landwirte ist es entscheidend, dass nun alle an einem Strang ziehen – auch die Bundesländer.


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