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Düngerechtliche Meldepflichten in Niedersachsen angepasst

©ISN

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In Niedersachsen werden die düngerechtlichen Meldepflichten novelliert. Ab 2023 sind alle Betriebe landesweit dazu verpflichtet, die Nährstoffmeldung über die Meldedatenbank ENNI zu tätigen. Niedersachsen führt mit der Novelle Änderungen der Bundesverordnung mit der Landesverordnung zusammen. Außerdem wird die Meldepflicht für Wirtschaftsdünger um die Angaben zu den bei der Wirtschaftsdüngerverbringung beteiligten Dritten erweitert.

 

Die niedersächsische Landesregierung hat in dieser Woche eine Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten beschlossen. Insbesondere werden die bisherigen Meldepflichten in der sogenannten ENNI-Verordnung im Zusammenhang mit dem Nährstoffvergleich nach dessen Streichung in der Düngeverordnung des Bundes im Jahr 2020 durch Meldepflichten zu den Düngungsmaßnahmen und zum betrieblichen Nährstoffeinsatz ersetzt.

 

Änderung der Bundesverordnung macht Änderung der Landesverordnung notwendig

Der Grund hierfür: Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland erfolgte 2020 eine Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene. Damit änderte sich auch die rechtliche Grundlage für die Erfassung der Nährstoffdaten auf Landesebene. Daher ist nun die erforderliche Anpassung der Landesverordnung an die aktuelle (Bundes-) Ermächtigungsgrundlage erfolgt.

 

Ab 2023 gilt landesweit ENNI-Datenbank

Ab 2023 erfolgen die Meldungen landesweit durch die Landwirte in die Meldedatenbank ENNI (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen). Dabei gilt: Die Neuerung ist lediglich für Betriebe relevant, die in einem so genannten Grünen Gebiet liegen. Für Betriebe, die in einem mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebiet liegen (also in sogenannten Roten oder Gelben Gebieten), gilt die Meldeverpflichtung über ENNI bereits durch die im Mai 2021 in Kraft getretene Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO).

 

Wirtschaftsdüngerausbringung: Beteiligte Dritte müssen angegeben werden

Ein weiterer Baustein der geänderten Verordnung: Die Meldepflicht für Wirtschaftsdünger wird in die Wirtschaftsdünger-Meldedatenbank Niedersachsen um die Angaben zu den bei der Wirtschaftsdüngerverbringung beteiligten Dritten erweitert. Das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern ist bereits seit 2012 zu melden. Dies geschieht im Rahmen des per Landesverordnung geregelten Meldeprogramms ‚Wirtschaftsdünger Niedersachsen‘. Diese Meldepflicht wird künftig ergänzt um Angaben zu den bei der Verbringung beteiligten Dritten (zum Beispiel Vermittler, Güllebörsen oder Händler). Nur durch diese Ergänzung wird die Dokumentation vollständig und damit die Überwachung der gesamten Kette gewährleistet.

 


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