18.07.2018rss_feed

Düngerecht: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Bundesregierung

Die Deutsche Umwelthilfe hat beschlossen, das ‚Saubere Wasser‘ auf dem Klageweg durchzusetzen

Die Deutsche Umwelthilfe hat beschlossen, das ‚Saubere Wasser‘ auf dem Klageweg durchzusetzen

Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in den vergangenen Monaten kräftig die Themen Feinstaub und Diesel-Abgase in der Öffentlichkeit befeuert hat, wendet sie sich jetzt dem Thema Nitrat zu. Wir haben uns entschlossen, nach der ‚Sauberen Luft‘ auch das ‚Saubere Wasser‘ auf dem Klageweg durchzusetzen, kündigte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH an.

Die DUH hat am 31.05.18 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Grundsatzklage für Sauberes Wasser gegen Deutschland, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, eingereicht. Gestern wurde mit großem Presseecho die Begründung dazu nachgereicht.

ISN: Geduld ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr…denkt sich die Deutsche Umwelthilfe und blendet für den begonnenen Klageweg aus, dass die Senkung der Nitratwerte in den Gewässern ein langwieriger ´Umweltprozess´ ist. Dass sich der Vorgang mit einem derartigen Prozess beschleunigen lässt, bezweifeln wir.

 

DUH: Geändertes Düngerecht reicht nicht aus

Nach Auffassung der DUH reiche das im vergangenen Jahr geänderte Düngerecht nicht aus, die zu hohe Nitratbelastung des Grund- und Oberflächenwassers ausreichend zu reduzieren. Dabei verweist die DUH u.a. auf das Urteil des EUGH Die jetzt eingereichte Klage der DUH richtet sich gegen das 2017 novellierte, aktuell geltende Nationale Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Deutschland ist verpflichtet, ein solches Aktionsprogramm aufzustellen und hat dies auf der Basis des Düngegesetzes durch verschiedene gesetzliche Regelungen im Düngerecht getan.

 

Überarbeitung fällig?

Nach Ansicht der DUH ist das geltende Düngerecht aber auch nach der Novelle ungeeignet, die zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers so weit zu reduzieren, dass die Ziele der EU-Nitrat-Richtlinie eingehalten werden.

Ziel der Klage sei es daher, so schnell wie möglich einen rechtmäßigen Zustand zu schaffen. Dazu bedürfe es einer Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms und damit des deutschen Düngerechts.

Die ISN meint:

Die Auswirkungen der neuen weitreichenden Düngeverordnung und dem angepassten Düngegesetz werden aufgrund der normalen Vorgänge in der Natur sicherlich noch nicht sofort in niedrigeren Nitratwerten im Grundwasser messbar sein. Die Landwirte haben die Herausforderungen der neuen Düngevorgaben jedoch angenommen. Sie befinden sich auf einem guten Weg, der für viele Betriebe nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen bürokratischen Erfordernisse sehr steinig ist, und arbeiten nach den strengeren Vorgaben. Schon jetzt zeigt sich, dass insbesondere der Einsatz von Mineraldünger deutlich reduziert wurde und auch die Verbringungen von Wirtschaftsdünger in vielen Betrieben neu strukturiert werden müssen.

Die Klage der DUH ist wohl vor allem als eine neue PR-Aktion der Deutschen Umwelthilfe zu sehen, die den Spendenfluss der Bürger weiter sprudeln lassen soll. Aus Sicht der Landwirte ist die Klage der DUH vollkommen überflüssig.


Hier finden Sie die Pressemeldung der Deutschen Umwelthilfe

EuGH-Urteil zur Düngegesetzgebung gegen Deutschland – ISN: Bereits geänderte Rechtslage beachten!

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