27.10.2025rss_feed

Düngerecht: Bundesverwaltungsgericht kippt bayerische Regelung zu Roten Gebieten

©bverwg

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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung Roter Gebiete in Bayern gekippt – möglicherweise eine weitreichende Entscheidung mit Folgen für das gesamte Düngerecht in Deutschland. Die Ausweisung sogenannter Roter Gebiete in Bayern – also Regionen mit erhöhtem Nitratbelastungsrisiko – beruht nach Entscheidung des Gerichts auf einer unzureichenden Rechtsgrundlage, berichtet Agra Europe.

 

Der Gang bayerischer Landwirte vor das Bundesverwaltungsgericht wegen der Ausweisung Roter Gebiete hatte Erfolg. Wie das Leipziger Gericht am Freitag (24.10.) entschieden hat, beruht die bayerische Ausführungsverordnung zur bundesweiten Düngeverordnung nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage und verstößt deshalb gegen höherrangiges Recht. Sie genüge mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Die mündliche Verhandlung hatte erst am Donnerstag (23.10.) stattgefunden.

 

Auswirkungen über Bayern hinaus möglich

Offenbar reicht die Wirkung des Urteils über Bayern hinaus. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ergibt sich aus der bundesweit geltenden Düngeverordnung – genauer § 13a Absatz 1 – nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen. Die vom Bund erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) reiche dafür nicht aus, weil sie allein Behörden binde und keine Außenwirkung habe, moniert das Gericht. Die grundlegenden Vorgaben für die Gebietsausweisung, die den Umfang der auszuweisenden Gebiete maßgeblich beeinflussen, müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Dazu gehörten insbesondere die Anforderungen an die Messstellendichte, die Art des für die Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten anzuwendenden Verfahrens und die Frage, ob und in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden.

 

Hintergrund

Die Landwirte mit Flächen in als belastet ausgewiesenen Gebieten waren vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen, um die Ausführungsverordnung des Freistaats für unwirksam erklären zu lassen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Anträge in drei Verfahren abgelehnt. Im vierten Verfahren hat er die Ausführungsverordnung für einen konkreten Grundwasserkörper wegen Einbeziehung einer nicht landwirtschaftlich beeinflussten Messstelle in das Ausweisungsmessnetz für unwirksam erklärt. Die Revisionen der Landwirte in den drei erstgenannten Verfahren hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht nun Erfolg.

 


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