Dünge-VO: NRW erkennt Nährstoffsensoren für Dokumentation an
NRW erkennt als erstes Bundesland die Ermittlung des Nährstoffgehaltes von flüssigen Wirtschaftsdüngern mittels Nahinfrarotspektroskopie -Sensoren (NIRS) gemäß DLG-Zertifizierung an. So steht es in den Mitte November veröffentlichten Vollzugshinweisen zur Umsetzung der Düngeverordnung in NRW. Bisher hat der Gesetzgeber die elektronische Datenerfassung von Nährstoffen zur Dokumentation nicht berücksichtigt. Damit steht den Landwirten in NRW neben der bisherigen Analyse der Gülle im Labor und der Arbeit mit Richtwerten nun ein drittes Verfahren zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Anerkennung ist die regelmäßige Aktualisierung der Kalibration nach Herstellervorgaben wie zum Beispiel ein jährlicher Wartungsvertrag, heißt es in den Vollzugshinweisen. Zu dokumentieren sind neben den gemessenen Nährstoff- und Trockensubstanz-Gehalten die Wirtschaftsdüngerart, die Aufbringmenge, der Sensortyp und das Kalibrationsmodell. Empfohlen wird bei Einsatz der NIR-Technik eine schlagspezifische Ermittlung und Dokumentation der Aufbringmenge und Nährstoffgehale einschließlich Trockensubstanz-Gehalt. Ferner heißt es in dem entsprechenden Absatz der Verordnung: Können über NIRS-Technik einzelne verpflichtend vorgegebene Parameter wie Phosphat nicht ermittelt werden, ist der fehlende Wert über Probenahme und Nährstoffgehalte einschließlich TS-Gehalt zu ermitteln.
Auch Nachrüstung möglich
Verschiedene Landtechnik-Hersteller bieten elektronische Messinstrumente für Gülle und Substraten an. Diese dürfen nun zur Dokumentation eingesetzt werden. Die Nährstoffsensoren können in neuen Tankwagen und Gülle-Selbstfahrern verbaut werden. Die bestehende Güllelogistik umzurüsten bieten ebenfalls einige Hersteller an.