21.10.2016rss_feed

Diskussion in der Sendung Stern TV um Tierschutzvergehen und Kontrollen

Schwere Vorwürfe gegen einen Schweinehalter aus Süddeutschland

Schwere Vorwürfe gegen einen Schweinehalter aus Süddeutschland

Schon wieder waren nächtliche Filmaufnahmen der Anlass für eine Fernsehsendung – diesmal bei Stern-TV. Im jüngsten Fall wurden die Tierschutzvergehen durch Fachkontrollen bestätigt – Örtliche Medien berichten, dass die Schweinehaltung auf dem Betrieb vor dem Aus stehe.

 

Bei der Stern TV-Sendung vom vergangenen Mittwochabend ging es um einen Betrieb in Baden-Württemberg. Wieder waren die gezeigten Fernsehbilder sehr erschreckend. Anders als bei den vorherigen Aufnahmen von Tierrechtlern aus den vergangenen Wochen haben die im direkten Nachgang durchgeführten Kontrollen von Veterinäramt, QS, Initiative Tierwohl usw. in dem neuerlichen Fall jedoch gezeigt, dass auf diesem Betrieb wohl tatsächlich Einiges im Argen lag. Laut einem Sprecher des zuständigen Alb-Donau-Kreises, so berichtet die Schwäbische Zeitung, würden auf dem Betrieb keine neuen Ferkel mehr angeliefert. Zudem seien Amts- und private Tierärzte nun mehrere Male pro Woche in den Stallungen unterwegs. Dutzende Schweine seien inzwischen wegen Krankheiten und Verletzungen getötet worden, heißt es in der Meldung weiter.

 

Kritik an Kontrollen

Kritik wurde in der Diskussion in Stern-TV an den Kontrollen laut – mit der Frage: Wie konnte es auf dem Betrieb so weit kommen? Aktivisten der Soko Tierschutz wollten zudem dem zuständigen Amt in Ulm den Preis Der Blinde Maulwurf verleihen – die Annahme wurde aber verweigert. Wie die lokale Presse schreibt, habe das Amt betont Die Verpflichtung zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen ist zu allererst Aufgabe des Landwirtes selbst und kritisierte zudem, dass der private Hoftierarzt keine Meldung gemacht habe.

QS wie auch die Initiative Tierwohl erklären, dass es bis Anfang des Jahres keine Beanstandungen auf dem betreffenden Betrieb gegeben habe. Nach Bekanntwerden der Filmaufnahmen aus September und Oktober 2016 habe ein außerplanmäßiges Sonderaudit die nicht tolerierbaren Haltungsbedingungen jedoch bestätigt und den Betrieb aus beiden Qualitätssiegeln ausgeschlossen.

Tatsächliche Missstände von normalen Krankheitsfällen abgrenzen

An diesen neuerlichen Bildern gibt es nichts zu beschönigen. Wenn Missstände vorliegen, so wie die Fachkontrollen sie auf dem Betrieb nach Bekanntwerden der Videos feststellten, dann sind diese von den zuständigen Institutionen ohne Wenn und Aber zu sanktionieren und zu beseitigen, kommentiert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack die aktuellen Videoaufnahmen bei Stern-TV. Staack weiter: Was sich da abgespielt hat, zieht die ganze Branche in Misskredit. Das Problem ist, dass aktuell alles über einen Kamm geschoren wird: Der Missstand wie in diesem Fall und der Normalfall, wie in den vielen vorherigen Videos aus Ställen ehrenamtlich tätiger Tierhalter. Normalfall heißt, dass es immer wieder unabhängig von Größe und Produktionsart eines tierhaltenden Betriebes kranke Tiere und kranke Tiere mit Fehlbildungen geben kann und gibt. Solange diese fachgerecht versorgt werden, ist das in Ordnung. Wenn aber auf einem Betrieb etwas aus dem Ruder zu laufen droht, sind alle gefragt – Landwirt, dessen Familie, Hoftierarzt, Berater oder sonstige Personen mit Stalleinblick. Die Augen vor Problemen zu verschließen, schadet am Ende allen Beteiligten und dem ganzen Berufsstand.


Hier finden Sie den Originalartikel aus der "Schwäbischen Zeitung"

STELLUNGNAHME Initiative Tierwohl vom 20.10.2016

Zu dem TV-Beitrag nimmt die Initiative Tierwohl wie folgt Stellung:

Zustände, wie sie auf den Bildern zu sehen sind, verstoßen klar gegen die Haltungskriterien der Initiative Tierwohl. In diesen wie auch in anderen Fällen gilt: Unmittelbar nachdem wir die Hinweise auf die Zustände vor Ort erhalten haben, wurde von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle ein außerplanmäßiges Sonderaudit durchgeführt. Dieses hat der Betrieb nicht bestanden. Damit wurde er mit sofortiger Wirkung aus der Initiative Tierwohl ausgeschlossen. Der Betrieb kann somit keine finanziellen Ansprüche mehr gegenüber der Initiative Tierwohl geltend machen und muss alle seit dem letzten bestandenen Audit gewährten Zuwendungen der Initiative Tierwohl zurückzahlen. Durch dieses Auditierungssystem, das ausnahmslos für alle teilnehmenden Betriebe gilt, sorgen wir dafür, dass die Tierwohlmittel nur an die Betriebe ausgezahlt werden, die unsere Haltungskriterien ordnungsgemäß umsetzen und einhalten. Die stern TV Redaktion haben wir vorab über unser Vorgehen und die Konsequenzen für den gezeigten Betrieb informiert.


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