Die Hexenjagd der Tierrechtler endlich beenden!
Heute überreichte die derzeit als gemeinnützig anerkannte Albert-Schweitzer-Stiftung vor dem NRW-Landtag einen Appell mit dem Titel Tierqual-Ministerin entlassen
– angeblich mit 50.000 Onlineunterschriften, um damit die Entlassung der NRW-Landwirtschaftsministerin zu fordern. Während der Unterschriftensammlung suggerierte man, hierbei handle es sich um eine Petition. Die ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. zweifelt die Aussagekraft und das Zustandekommen der virtuellen Unterschriftenliste an. Die ISN fordert, der Hexenjagd gegen Tierhalter endlich ein Ende zu setzen und das Tierrechtlergeflecht zu durchleuchten. Die ISN sieht die Dringlichkeit ihrer eigenen jüngst offiziell eingereichten echten Petition
an den NRW-Landtag mit dem Titel Praktiken und Geflecht der Tierrechtsszene in NRW durchleuchten
durch das Vorgehen der Albert-Schweitzer-Stiftung untermauert.
Ein lukratives Geschäftsmodell
Die Hexenjagd der Tierrechtsszene gegen Tierhalter ist nicht neu. Immer wieder tauchen illegal aufgenommene Filmaufnahmen aus Ställen auf, die dann entweder über Spenden oder den Verkauf an Medien versilbert werden. Auf der Jagd nach dem Skandalbild
wird ein erheblicher Filmaufwand
betrieben, um mit entsprechender Dramaturgie, Lichteinstellung usw. einen scheinbaren Treffer zu landen. Erkrankungen bei Tieren gibt es irgendwann in jedem noch so gut geführtem Stall und wenn man lange genug die Kranken-bucht filmt, wird man schon das gewünschte unschöne Bild bekommen. Die Tierrechtsszene hat, wie es scheint, längst ein lukratives Geschäftsmodell für sich daraus entwickelt. In jüngerer Zeit waren bereits eine ganze Reihe rechtschaffender Landwirtsfamilien betroffen – insbesondere solche mit Vorzeigebetrieben, von Verbandsfunktionären oder auch von Politikern. Je prominenter der Tierhalter, desto höher sein Marktwert
und desto besser lassen sich eben die Bilder zu Geld machen. Aktuelles und besonders prominentes Beispiel ist nun die NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking.
Hexenjagd wie im Mittelalter
Hintergrund des heute übergebenen Appells sind die zum Amtsantritt der Ministerin veröffentlichten Bilder aus dem Stall ihres Mannes, welche die Tierrechtler von Tierretter.de zum Teil schon einige Monate vorher bei ihren nächtlichen Besuchen
aufgenommenen hatten. Die Albert-Schweitzer-Stiftung hatte hierzu im Nachgang eine Strafanzeige gegen die Ministerin gestellt. Inzwischen hat die zuständige Staatsanwaltschaft verlauten lassen, die Anzeige gegen die Ministerin erst gar nicht weiter zu verfolgen, weil sie für die Schweineställe bereits länger nicht mehr zuständig war. Die Albert-Schweitzer-Stiftung scheint sich um die Entscheidung dieser rechtsstaatlichen Instanz nicht zu scheren und betreibt aus Sicht der ISN ihre Hexenjagd weiter. Im Mittelalter wurden Hexen in den See geworfen - wenn Sie untergingen und ertranken waren sie frei gesprochen, wenn nicht, waren sie schuldig und wurden verbrannt! Genau so kommt uns nun das Vorgehen der Stiftung vor: Hauptsache die frühere Massentierhalterin
wird aus dem Ministeramt gejagt. Dabei geht es weniger um Tierschutz als um das generieren von Spendengeldern. Diesem Vorgehen müssen die staatlichen Organe endlich begegnen und das auf Spendengelder ausgerichtete Spendengeflecht endlich durchleuchten.
Was ist eine solche Scheinpetition
der Stiftung wert?
Angeblich 50.000 gesammelte Unterschriften für den als Petition deklarierten Appell, das hört sich erst einmal viel an. Aber ist das wirklich viel? Zum Vergleich: Beim aktuellen Bürgerbegehren in NRW zur Wiedereinführung von G9 an den Schulen werden über eine Million Unterschriften benötigt – und die werden sogar noch amtlich verifiziert. Wie viele Personen stecken denn nun wirklich hinter der angeblichen Petition der Albert-Schweitzer-Stiftung? Haben Sie es einmal selbst ausprobiert? Für die Verifizierung der Unterschrift reicht lediglich eine gültige E-Mail-Adresse, und die ist (sind) schnell angelegt. Ob der jeweils eingetragene Name dann Fakt, Fake oder doppelt ist, ist völlig egal. Es ist also denkbar einfach, seine Unterschrift durch verschiedene E-Mail-Adressen mehrfach abzugeben. Angesichts der Verbissenheit der Tierrechtler-Sympathisanten kann man sich gut vorstellen, wie viel Fake in der Liste dabei ist.
Was passiert mit den Spendengeldern?
Wer die Petition
unterschreibt, wird schnell merken, auch bei der Albert-Schweitzer-Stiftung geht es wie bei den übrigen Tierrechtsorganisationen um Spenden. Denn genau zu einem solchen Spendenbutton wird man direkt weitergeleitet, wenn die Unterschrift bestätigt ist. Und solch publikumswirksame Aktionen sind mit Sicherheit spendenwirksam
. Nicht umsonst bringt man den Appell gerne in den Zusammenhang mit einer Petition. Dabei ist eine echte Petition an den Landtag (analog der jüngsten ISN-Petition an den NRW-Landtag) ein ganz anderer formaler Vorgang. Petition klingt aber wohl besser bei der Spendenakquise. Auch wenn die Albert-Schweitzer-Stiftung ihre Mittelverwendung weit transparenter darstellt als andere Tierrechtlerorganisationen, so bleiben doch auch hier eine ganze Reihe Fragen. Warum beispielsweise hat die Stiftung kein neutrales Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI)? Unsere Meinung: Wer Spendenquittungen in den vorliegenden Größenordnungen ausstellen darf, muss dieses neutrale Spendensiegel haben – alles andere ist nicht seriös und nährt Spekulationen, dass es etwas zu verbergen gibt!
Aktion unterstreicht die Dringlichkeit der ISN-Petition
Mit dieser Aktion hat die Albert-Schweitzer Stiftung einmal mehr die Dringlichkeit der im Juli eingereichten echten Petition
der ISN an den NRW-Landtag unterstrichen. Mit dieser Petition mit dem Titel Praktiken und Geflecht der Tierrechtsszene in NRW durchleuchten
haben wir den Landtag aufgefordert, die Verknüpfung und Arbeitsteilung in der Tierrechtlerszene, die Spendenpraxis und die Mittelverwendung zu durchleuchten. Nicht zuletzt geht es auch darum, derartige Hexenjagden und Aktionen am Rande der Rechtsstaatlichkeit zu beenden und die Persönlichkeitsrechte der Tierhalter zu schützen. Der Rechtsstaat darf sich durch die Tierrechtler seine rechtsstaatlichen Instrumente nicht aus der Hand nehmen lassen.