27.07.2022rss_feed

Details zum Tierhaltungskennzeichen – ISN: Zu viele Schlupflöcher für Preisdrücker!

Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) in einem Bericht gezeigt, wie die staatliche Haltungskennzeichnun auf der Packung aussehen soll.

Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) in einem Bericht gezeigt, wie die staatliche Haltungskennzeichnun auf der Packung aussehen soll.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will bekanntlich im nächsten Jahr eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für Schweinefleisch einführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor. Wie das Kennzeichen konkret laut Entwurf aussehen soll, hat die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) heute veröffentlicht.

ISN: In dieser Form bietet die Tierhaltungskennzeichnung zu wenig Transparenz und zu viele Schlupflöcher für Preisdrücker aus dem Lebensmittelhandel. Ware, die zu geringeren als den deutschen Standards erzeugt wird, darf sich nicht in den gekennzeichneten Produkten verstecken lassen. Alle Absatzkanäle müssen endlich einbezogen werden.

 

Im Juli hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Eckpunkte für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für Schweinefleisch vorgestellt. Das fünfstufige Kennzeichnungssystem soll 2023 eingeführt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der sich innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung befindet, liegt auch der ISN vor. Eine Darstellung der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) zeigt nun, wie das Logo der staatlichen Haltungskennzeichnung laut Musterentwürfen aussehen und wie weiterverarbeitete Ware gekennzeichnet werden soll.

 

So soll das Kennzeichen auf der Packung aussehen

Optisch soll das Kennzeichen ein schlichtes Rechteck werden. Auf dessen rechten Seite ist ein QR-Code abgebildet, über den der Verbraucher weitere Informationen erhalten kann. Damit erkennbar wird, aus welcher Haltungsform das Fleisch kommt, sollen auf der linken Seite des Labels alle fünf Stufen – Bio, Auslauf/Freiland, Frischluftstall, Stall+Platz und Stall – in absteigender Reihenfolge aufgelistet werden. Daneben jeweils ein Feld, das bei der entsprechenden Haltungsform schwarz unterlegt ist.

 

Das gilt für Ware aus verschiedenen Stufen

Für den Fall, dass z.B. bei weiterverarbeiteter Ware wie Hackfleisch oder Gulasch, das Fleisch aus unterschiedlichen Haltungsformen kommt, hat die Bundesregierung ebenfalls eine Lösung parat. Hier soll im Feld neben den Stufen jeweils der Anteil der Haltungsform an der Ware mit Hilfe einer Prozentzahl dargestellt werden. So kann der Verbraucher auf einen Blick erkennen, wie viel des Fleisches aus welcher Haltungsform stammt.

 

EU-Ware: Nicht kennzeichnungspflichtig

Komplizierter wird es, wenn ein Teil der Ware aus dem Ausland kommt. Dem Gesetzentwurf zufolge könnten Produzenten außerhalb von Deutschland ebenfalls an dem Kennzeichen teilnehmen, müssten sich dafür aber registrieren – das Ganze natürlich freiwillig. Sofern der Produzent bei der Kennzeichnung nicht mitmacht, wird der jeweilige Fleischanteil als nicht kennzeichnungspflichtiger Anteil deklariert.

 

Die ISN meint:

Wir können es nur wiederholen: Wenn das Kennzeichen wie angekündigt kommt, bleibt es eine abgespeckte Light-Version, die zentrale Bereiche wie den Außer-Haus-Verzehr ausspart. Wir haben von Anfang an kritisiert, dass die staatliche Haltungskennzeichnung, so wie sie vorgestellt wurde und nun im Gesetzentwurf steht, lediglich genau für die Absatzwege und Fleischprodukte verpflichtend wird, die mit wenigen Ausnahmen so oder so bereits über die Haltungsform des Handels gekennzeichnet sind. Die Schlupflöcher, die Großhandel, Außer-Haus-Verzehr, Verarbeitungsprodukte und auch Importware über zu lange Zeit gewährt werden, unterwandern die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Schweinehalter. Daran hat sich inhaltlich nichts getan – scheinbar haben die zahlreichen Gespräche zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Lebensmittelhändlern gefruchtet.

Beim Blick auf den Gesetzentwurf wird das Problem mit nicht gekennzeichneter Ware, sprich EU-Ware, besonders deutlich. Denn schon jetzt verhandeln ALDI und die Nachahmer im deutschen Lebensmitteleinzelhandel beim Basispreis für Schweinefleischprodukte auf Weltmarktpreisniveau. Deutsche Schweinehalter können aber nicht einmal auf europäischem Preisniveau produzieren. Mit der nicht gekennzeichneten EU-Ware und den möglicherweise nicht unerheblichen ‚nicht kennzeichnungspflichtigen Anteilen‘ in gekennzeichneten Fleisch- und Wurstwaren kann der Basispreis vom Handel dann zukünftig munter weiter gedrückt werden. Wie sollen sich für Schweinehalter dann akzeptable Preise bzw. gewinnbringende Erlöse erzielen lassen?, mahnt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack an. Gegen temporäre verkaufsfördernde Preisaktionen im Lebensmitteleinzelhandel ist nichts zu sagen – aber wenn der Handel trotz Haltungskennzeichnung den Freifahrtschein haben wird, mit EU-Ware Druck auf die Basisnotierung auszuüben, ist das ein Schlag in das Gesicht der deutschen Schweinehalter!, kritisiert Staack deutlich. Weiter: Die genannten Probleme dürfen von Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir nicht ignoriert werden. Noch liegt das Gesetz nicht in einem offiziellen Entwurf vor und kann entsprechend angepasst werden. Wir fordern deshalb, dass der Minister die Schlupflöcher schließt, und mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zumindest national für alle Schweinefleischprodukte in allen Absatzkanälen startet. Importware, die möglicherweise zu geringeren als den deutschen Standards erzeugt wird, darf sich nicht in den gekennzeichneten Produkten verstecken lassen. Das muss schnellstens abgestellt und darf nicht von Brüssel auf die lange Bank geschoben werden.

 




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