16.07.2020rss_feed

Datenauswertung der QS-Monitoring-Programme zum 1. August

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Am 1. August werden in den Monitoring-Programmen des QS-Systems alle Daten erneut ausgewertet und die aktuellen Ergebnisse ermittelt. QS weist darauf hin, dass unvollständig erfasste Daten für Betriebe zum vorübergehenden Verlust der Lieferberechtigung führen können. Tierhalter sollten überprüfen, ob ihre Daten vollständig in der Datenbank vorliegen.

 

Welche Daten werden ausgewertet?

Die Datenauswertung der QS-Monitoring-Programme gilt für den Therapieindex im Antibiotikamonitoring, die Kategorisierung im Salmonellenmonitoring sowie den Tiergesundheitsindex aus der Erfassung der Schlachtbefunddaten bei Schweinen. Die Indices helfen den Landwirten, die für ihre Betriebe erfassen Daten zu bewerten und für das Management im eigenen Betrieb zu nutzen. Zudem kann sich jeder Betrieb mit anderen Betrieben vergleichen. Das unterstützt die Einschätzung der eigenen Ergebnisse.

 

Verlust der Lieferberechtigung beim Fehlen von Daten

QS weist darauf hin, dass Auswirkungen auf die Lieferberechtigung in das QS-System möglich sind, wenn für einen Betrieb keine Indices berechnet werden können. Konnte keine Salmonellenkategorie oder kein Therapieindex berechnet werden, kann der Tierhalter solange keine Tiere in das QS-System vermarkten, bis die fehlenden Daten ergänzt wurden.

Insbesondere die Abgabe der Nullmeldung im Antibiotikamonitoring, also die Bestätigung, dass im letzten Halbjahr keine Antibiotika angewendet wurden, wird häufig vergessen und führt damit zum Verlust der Lieferberechtigung.

 

Deshalb sollten alle Tierhalter rechtzeitig prüfen, ob ihre Daten vollständig in den Datenbanken vorliegen und ggf. mit ihrem Bündler Rücksprache nehmen.


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