30.12.2020rss_feed

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Arbeitsschutzkontrollgesetz ab

Bild: Canva

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehrere Eilanträge abgelehnt, die ein Inkrafttreten des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie verhindern wollten. Damit wird das Arbeitsschutzkontrollgesetz wie geplant zum 01.01.2021 in Kraft treten.

 

Das Bundesverfassungsgericht gab heute in einer Pressemitteilung bekannt, dass die 3. Kammer des Ersten Senats mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt hat, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des am 30. Dezember 2020 verkündeten Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz wird Unternehmen der Fleischwirtschaft ab dem 1. Januar den Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung in ihrem Betrieb untersagt. Die Beschäftigung von Fremdpersonal in Leiharbeit ist ab dem 1. April 2021 nur noch bis zum 1. April 2024 unter besonderen Bedingungen zulässig und danach auf diesem Sektor ebenfalls verboten.

 

Das Verfassungsgericht informierte darüber, dass die Anträge von einer Einzelperson, mehreren Werkvertragsunternehmen und einem Unternehmen zur Arbeitsüberlassung sowie mehreren Unternehmen der Fleischwirtschaft gestellt worden seien. Die Antragessteller begründeten dies mit gravierenden und schwer bis überhaupt nicht wieder gut zu machenden Nachteilen, wenn das Fremdpersonalverbot zum 1. Januar 2021 in Kraft träte. Dem sei die 3. Kammer des Ersten Senats nicht gefolgt. Eine nähere Begründung erfolge gesondert, heißt es weiter.

 

 


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