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Bundestag beschließt Gesetzespaket zur ASP-Bekämpfung

Die Lage ist nach wie vor ernst

Während sich in Belgien die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) auf 18 Wildschweine erhöht hat, trifft Deutschland weitere Vorkehrungen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein.

Gestern wurde ein Gesetzespaket zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Behörden im Falle eines Seuchenausbruchs schneller und zielgerichteter als bislang möglich reagieren, fasst Agra Europe zusammen.

 

Grundstein für effektive Seuchenbekämpfung

Mit dieser Gesetzesänderung legen wir den Grundstein für eine effektive Seuchenbekämpfung, erklärte die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag. Dem agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, zufolge werden mit dem Gesetz die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest konsequent agieren zu können.

 

Für Berichterstatter Hermann Färber unterstreichen die aktuellen ASP-Ausbrüche in Belgien die Notwendigkeit für Bund und Länder, vorbereitet zu sein. Im Ernstfall müsse es möglich sein, schnelle Maßnahmen zu ergreifen, so etwa die verstärkte Bejagung von Wildschweinen, die Suche nach verendeten Tieren oder ein Ernteverbot. Gleichzeitig müssten die Interessen der betroffenen Landwirte und Jäger berücksichtigt werden. Dies werde sichergestellt, so Färber.


Es liegt in Ihrem Interesse die aufgeführten Punkte zu beherzigen!

Es liegt in Ihrem Interesse die aufgeführten Punkte zu beherzigen!

Gesetzliche Grundlage für den Ernstfall geschaffen

Die gesetzlichen Änderungen ermöglichen es den Behörden vor Ort unter anderem, Sperrzonen einzurichten, bestimmte Gebiete einzuzäunen oder die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zu verbieten, damit Wildschweine die Seuche nicht weiterverbreiten können. Ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Änderungsantrag stellt sicher, dass Biogasanlagenbetreiber ihren Güllebonus nicht verlieren, wenn es bei einem Ausbruch der ASP zu Verkehrsbeschränkungen kommt.

 

Wichtiger denn je: Biosicherheitsmaßnahmen beachten!

Nach wie vor ist jeder Schweinehalter gefragt, seine Hausaufgaben hinsichtlich der Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb zu machen. Das ist im Interesse aller Schweinehalter aber auch im eigenen Interesse des Betriebes. Wer sich zusätzlich gegen einen Ertragsausfall absichern will, sollte sich jetzt Gedanken darüber machen und nicht warten, bis es zu spät dafür ist.

 

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