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Bundestag: Ernährungsausschuss stimmt Gesetzentwurf zum Tierarzneimittelgesetz zu

Medikamentenschrank

Trotz scharfer Kritik hat der Ernährungsausschuss des Bundestages heute in einer Sondersitzung mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Entwurf des Tierarzneimittelgesetzes und zahlreiche Änderungen weiterer Vorschriften angenommen, berichtet Agra Europe.

ISN: Leider werden die Erfolge bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Schweinehaltung ausgeblendet. Statt das Monitoringsystem effektiver zu gestalten, wird weiter auf ein überholtes System gesetzt, das viele Betriebe unnötig mit Maßnahmenplänen belastet.

 

Neue Antibiotikameldeverpflichtungen

Die Neuregelungen im Tierarzneimittelgesetz betreffen insbesondere die Erfassung und die Minderung des Antibiotikaverbrauchs in der Tierhaltung. Künftig sollen umfassende Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden. Die vorgesehenen Änderungen im Tierarzneimittelgesetz werden das nationale Antibiotikaminimierungskonzept erweitern und eine EU-einheitliche Antibiotikadatenerfassung über Tierarzneimittel erfüllen.

 

Kritik wird ignoriert

An dem Entwurf der Bundesregierung gibt es jedoch scharfe Kritik. Nach wie vor umstritten ist beispielsweise die vorgesehene Verlagerung der Meldepflicht vom Tierhalter auf den Tierarzt. Auch im Ernährungsausschuss zeigte sich dazu ein uneinheitliches Bild. Alle Oppositionsparteien positionierten sich erneut gegen die Änderungen. Bereits in der Bundestagsdebatte zum Tierarzneimittelgesetz Mitte Oktober und in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss war vor allem Kritik über das hohe Maß an Bürokratie laut geworden, die mit den vorgesehenen Änderungen insbesondere auf die Tierärzte zukommen.

 

Rechtsunsicherheit und Mehrkosten durch Neuregelungen

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion hieß es heute dazu noch einmal, dass das Gesetz nicht nur eine Eins-zu-eins-Übernahme der von der EU geforderten Maßnahmen vorsehe, sondern weitere Vorgaben mache. Zudem werde eine Reduzierung der Antibiotikavergabe gefordert, was jedoch seit zehn Jahren bereits der Fall sei. Die Vergabe sei seit 2011 um insgesamt 65 % zurückgegangen. CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann kritisierte, dass mit den Neuregelungen Rechtsunsicherheiten geschaffen und Mehrkosten bei Tierhaltern und Tierärzten verursacht würden. Verbesserungsvorschläge aus der Landwirtschaft und von Veterinärverbänden seien gar nicht erst berücksichtigt worden. Dieter Stier von der CDU-Fraktion befürchtet gar einen Kahlschlag in der tierärztlichen Bestandsbetreuung. Die Abgeordneten der Linken bemängelten, dass im Gesetzentwurf die Ursachen für die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung nicht berücksichtigt würden.

Dem widersprachen die Vertreter der Ampel-Fraktionen. Der Gesetzentwurf und die Änderungen seien notwendig, so ihre Argumentation. Vor allem könne die Dokumentation der Vergabe nun gründlicher geschehen, weil - falls notwendig und gewünscht - auch ein zweiter Tierarzt hinzugezogen werden könne. Zudem gelte es, die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung weiter zu verringern.

 

Ein genauer Termin für die Beratung im Plenum des Bundestages steht bislang noch nicht fest.

 

Die ISN meint:

In der Schweinehaltung wurde der Antibiotikaeinsatz durch ein intensives Hygienemanagement, durch Impfprogramme u.v.m. erheblich reduziert. Die Einsatzmengen haben sich auf einem Minimum eingependelt. Jetzt wäre die Gelegenheit gewesen, dass Monitoringsystem anzupassen und sich auf die Ausreißer beim Antibiotikaeinsatz zu konzentrieren, statt immer weiter einem Viertel der Betriebe mit Maßnahmenplänen zu belasten – das ist wenig effektiv für alle Seiten. Die Schweinehalter haben gemeinsam mit ihren Tierärzten mit großen Anstrengungen die Tiergesundheit in den Schweine haltenden Betrieben verbessert und den Antibiotikaeinsatz erheblich auf ein Minimum reduziert. Diese Leistung verdient Anerkennung. Leider wird das von der Bundesregierung aber völlig ausgeblendet und stattdessen weiter auf das alte bürokratische Pferd gesetzt, kritisiert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.


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