06.11.2026rss_feed

Bundestag beschließt verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen

Große Schlachthöfe sind künftig zur Videoüberwachung verpflichtet ©ISN/Pixabay

Große Schlachthöfe sind künftig zur Videoüberwachung verpflichtet ©ISN/Pixabay

Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes verpflichtet der Bundestag große Schlachtbetriebe zur Videoüberwachung. Betroffen sind laut Bundesregierung 232 von rund 4.000 Betrieben, auf die rund 90% der geschlachteten Tiere entfallen, berichtet AgE.

 

CDU/CSU und SPD haben eine verpflichtende Videoüberwachung für große Schlachtbetriebe beschlossen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag (5.11.) in zweiter und dritter Lesung mehrheitlich einer entsprechenden Novelle des Tierschutzgesetzes zu.

Die Videoüberwachungspflicht gilt künftig für Schlachtbetriebe mit mindestens 1.000 Großvieheinheiten (GVE) pro Jahr sowie für Betriebe, in denen jährlich mindestens 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen an den Haken kommen. Von den bundesweit rund 4.000 Schlachtbetrieben fallen damit nach Angaben der Bundesregierung lediglich 232 unter die Regelung. Auf diese entfallen allerdings rund 90% der geschlachteten Tiere.

Die Veterinärbehörden erhalten nach dem Gesetz 30 Schlachttage Zeit, um die Aufzeichnungen abzurufen. Die Daten sollen dann auch unter Zuhilfenahme von KI ausgewertet werden dürfen.

 


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