Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bundestag beschließt Fristverschiebung bis 01.03.26 – ISN: Weitere Schritte bis zur Praxistauglichkeit nötig

Der Bundestag hat entschieden: Die Tierhaltungskennzeichnung muss erst im März 2026 umgesetzt werden ©Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek, BMEL, Canva
Der Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) wird verschoben. Das hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag (26.06.2025) beschlossen. Darüber hinaus wurden in einer Entschließung Details zur grundsätzlichen Überarbeitung des Gesetzes und konkrete Pläne zur Ausweitung der Kennzeichnung festgelegt.
ISN: Eine Fristverschiebung ist richtig! Richtig ist auch, dass es einer grundsätzlichen Überarbeitung des Gesetzes bedarf. Die gewonnene Zeit muss nun effektiv dafür genutzt werden. Die Landwirte brauchen Planungssicherheit und die Praxistauglichkeit des Gesetzes.
Wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, macht die schwarz-rote Koalition bei der Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Tempo. Noch vor der Sommerpause hat der Bundestag gestern Abend (26.06.2025) einen entsprechenden Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Damit wird die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung von der ursprünglich vorgesehenen Frist vom 1. August 2025 bis zum 1. März 2026 verlängert.
Mehr Zeit zur Umsetzung
Mit der Verschiebung soll den Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben gewährt werden. Kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht werden, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind.
Entschließung verabschiedet
Daneben hat der Bundestag eine Entschließung verabschiedet, in der unter anderem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine grundsätzliche
Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes anzugehen und einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. Außerdem soll bei bestehenden staatlichen Tierwohl-Programmen sichergestellt werden, dass bei Tieren aus dem Ausland, die in Deutschland aufgezogen werden, zumindest die gesetzlichen deutschen Standards eingehalten werden – insbesondere im Hinblick auf die betäubungslose Ferkelkastration, Kastenstand und Abferkelstand.
Die staatlichen Förderungskriterien für Stallumbauten hin zu Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio sollen dahingehend formuliert werden, dass sie auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können. Schließlich soll sich die Regierung auf europäischer Ebene für die Etablierung eines vergleichbaren Systems einsetzen, um eine Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden.
Die ISN meint:
Eine Fristverschiebung ist erst einmal genau richtig! Das allein reicht aber längst nicht aus, wie auch die gleichzeitig beschlossene Aufforderung an die Bundesregierung zur grundsätzlichen Reform des THKGs richtigerweise deutlich macht. Jetzt ist es wichtig, dass die gewonnene Zeit genutzt wird, um das bestehende Gesetz wie angekündigt grundsätzlich zu überarbeiten und alle offensichtlichen Fehler zu beseitigen. Reparaturbedarf besteht insbesondere bei wesentlichen Fragen und Knoten in der Umsetzung sowie auch der klaren Benachteiligung heimischer Ware gegenüber den nicht kennzeichnungspflichtigen Importen. Es ist entscheidend, dass das Gesetz erst dann in den Einsatz kommt, wenn es auch praxistauglich ist. Die Schweinehalter brauchen endlich Planungssicherheit und die gibt es nur mit einer machbaren und klaren Richtschnur, an der sich die Landwirte orientieren können. Ob die anvisierte Verschiebung ausreicht, um das Gesetz entsprechend auf den Kopf zu stellen, bleibt abzuwarten.