05.04.2024rss_feed

Bundesregierung plant keine Reform der Mehrwertsteuer auf Fleisch

Über die Frage, wie der Umbau der Tierhaltung langfristig finanziert werden soll, wird schon lange diskutiert. Die Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch wurde von der Bundesregierung vorerst ausgeschlossen.

Über die Frage, wie der Umbau der Tierhaltung langfristig finanziert werden soll, wird schon lange diskutiert. Die Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch wurde von der Bundesregierung vorerst ausgeschlossen.

Die Forderungen nach einer Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Fleisch werden aller Voraussicht nach nicht so schnell erfüllt. Die Bundesregierung verweist auf den Koalitionsvertrag, der das nicht vorsehe. Um den Umbau der Tierhaltung langfristig zu finanzieren will Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stattdessen auf den Tierwohlcent setzen, berichtet AgE.

ISN: Fakt ist, dass der Umbau der Tierhaltung viel Geld kostet. Für die Schweinehalter ist es aber nicht entscheidend, woher die Mittel für den Umbau der Tierhaltung kommen, sondern dass gewährleistet wird, dass das Geld auch zuverlässig und langfristig bei den Bauern ankommt - und zwar so unbürokratisch wie möglich.

 

Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode keine Änderungen an den Mehrwertsteuersätzen. Das hat sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klargestellt. Die Regierung beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, der das nicht vorsehe. Eine umfassend angelegte Reform der Umsatzsteuersätze erfordere einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, welche Leistungen umsatzsteuerrechtlich förderungswürdig seien, heißt es in der Antwort. Darin räumt die Bundesregierung ein, dass gesellschaftlich vielfältige Forderungen nach Änderungen bei den Umsatzsteuersätzen bestünden.

Bekanntlich schlägt die Borchert-Kommission eine Anhebung des ermäßigten Satzes auf Fleisch als eine Option vor, den Umbau der Tierhaltung langfristig zu finanzieren. Zuletzt hatte der Bürgerrat Ernährung empfohlen, Fleisch von Tieren der Haltungsformen 1 und 2 mit dem regulären Satz von 19% zu besteuern. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir setzt stattdessen auf einen Tierwohlcent, zeigt sich aber auch offen für andere Lösungen.

 

Die ISN meint:

Klar ist, der Umbau der Tierhaltung kostet viel Geld und wird über den Markt allein nicht finanziell zu stemmen sein. Deshalb braucht es unterstützende Finanzierungsmodelle, wie sie durch die Borchert-Kommission vor einiger Zeit auf den Tisch gelegt wurden. Für die Schweinehalter ist es dabei nicht entscheidend, woher die Mittel dafür kommen, sondern dass sie zuverlässig kommen und auch langfristig für sie abrufbar sind. Erst dann eröffnen sich Entwicklungsperspektiven für die Schweinehalter.


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