27.11.2023rss_feed

Bundesrat stoppt Wachstumschancengesetz – Änderung der Umsatzsteuerpauschalierung vorerst auf Eis gelegt

© Bundesrat/ Sascha Radke

© Bundesrat/ Sascha Radke

In seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der Bundesrat zum Wachstumschancengesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung. In der Agrarbranche ist das vom Bundestag beschlossene Gesetz auf große Kritik gestoßen. Kritisiert wird vor allem die vorgesehene weitere Absenkung des Durchschnittsatzes für die Umsatzsteuerpauschalierung von 9,0% auf 8,4%, berichtet Agra Europe.

 

Das Wachstumschancengesetz geht in die Verlängerung. Der Bundesrat hat zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vergangenen Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung. Der Bundestag habe nur wenige der zahlreichen Änderungsvorschläge aufgegriffen, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgebracht habe, lautet die Begründung. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf.

 

Kritik aus der Agrarbranche

Das Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Zentrales Instrument ist eine Investitionsprämie, um die Transformation der Wirtschaft zu fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien zu verbessern. In der Agrarbranche ist das Gesetz auf heftige Kritik gestoßen. Maßgebliche Verbände haben wiederholt beklagt, dass land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung faktisch von der Investitionsprämie ausgeschlossen seien. Umso wichtiger sei es, den Betrieben geeignete steuerliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, etwa die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge in § 7g EStG.

 

Bislang keine Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Forderungen

Kritisiert wird zudem die vorgesehene weitere Absenkung des Durchschnittsatzes für die Umsatzsteuerpauschalierung von 9,0% auf 8,4%. Dringend erforderlich sei ferner eine steuerrechtliche Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungssteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibe.

Im bisherigen Gesetzgebungsverfahren haben diese Forderungen allerdings keine Berücksichtigung gefunden und auch der Bundesrat hatte die Vorschläge in seiner Stellungnahme nicht aufgenommen.

 


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