08.07.2022rss_feed
UPDATE

Bundesrat stimmt Vorschrift zur Ausweisung Roter Gebiete zu

 

Deutschland schafft die Voraussetzungen für eine Neuweisung der Roten Gebiete. Der Bundesrat stimmte heute der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) nach Maßgabe kleinerer Änderungen zu, berichtet Agra Europe.

 

Länder müssen Düngeverordnungen bis November anpassen

Die Länder sind gehalten, die neue Auweisungsmethodik umzusetzen. Sie müssen ihre Landesdüngerverordnungen bis Ende November dieses Jahres anpassen. Bis Ende 2024 müssen sie gegebenenfalls die Messstellennetze ausweiten. In der Plenarsitzung äußerten sowohl die Landesminister aus Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen, Peter Hauk, Priska Hinz und Susanna Karawanskij, als auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Manuela Rottmann, die Erwartung, dass nunmehr die EU-Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen wird. Die Anpassung der Regelungen für die Gebietsausweisung hatte die Bundesregierung mit der Kommission abgestimmt.

 

Den Weg frei gemacht für die Zustimmung der Länderkammer zur neuen Verwaltungsvorschrift hat eine Protokollerklärung, die die Bundesregierung zu der Vorlage abgegeben hat. (s. Meldung unten)


Ausweisung Rote Gebiete: Bundesrat entscheidet heute über Verwaltungsvorschrift

©Bundesrat

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In der heutigen Bundesratssitzung wird über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) entschieden. Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld in einer Protokollerklärung verpflichtet, bei den Düngeregeln stärker zu differenzieren, um auf diese Weise bei der Ausweisung der Roten Gebiete für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen. Diese Erklärung soll heute die Zustimmung der Länder sichern, berichtet AgE.

 

Die Bundesregierung kommt den Ländern bei der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) entgegen. In einer Protokollerklärung zur AVV verpflichtet sich die Regierung, bei den Düngeregeln stärker zu differenzieren, um auf diese Weise für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen. Dahinter steht die Forderung von Seiten der Landwirtschaft, Erleichterungen für Betriebe zu schaffen, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften.

Bundesrat entscheidet heute über AVV

Nachdem sowohl die A- als auch die B-Länder der Protokollerklärung zugestimmt haben, gilt eine Zustimmung des Bundesrates zur AVV-Gebietsausweisung in der heutigen Sitzung als sicher. Die beamteten Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium, Silvia Bender und Stefan Tidow, appellierten im Vorfeld an ihre Amtskollegen in den Bundesländern, der AVV in der Sitzung der Länderkammer zuzustimmen.

Regierung bekennt sich zu mehr Verursachergerechtigkeit

In der Protokollerklärung bekennt sich die Bundesregierung dazu, das Prinzip der Verursachergerechtigkeit zu stärken. Dazu wird sie eine Reihe von Regelungen noch in diesem Jahr anstoßen und auf den Weg bringen. Genannt werden das geplante bundesweite Nährstoffmonitoring zur Düngeverordnung einschließlich des im Koalitionsvertrag verankerten Nährstoffidentifikationssystems, die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung sowie die verschiedenen Länderansätze. Ziel ist es, in enger Abstimmung mit der EU-Kommission ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln.


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