27.03.2020rss_feed

Bundesrat stimmt verschärfter Düngeverordnung zu

Bundesrat stimmt verschärfter Düngeverordnung zu

Bundesrat stimmt verschärfter Düngeverordnung zu

Der Bundesrat hat in der heutigen Plenarsitzung der Novellierung der Düngeverordnung zugestimmt. Die Umsetzungsfrist für die Maßnahmen in den roten Gebieten wurde bis Anfang 2021 verlängert.

ISN: Nun ging es schnell – war hier das Corona-Virus der Katalysator? Es ist schon befremdlich, dass der Bundesrat unter dem Deckmantel der Corona-Krise den Abstimmungstermin vorgezogen hat und dass die Länder im Angesicht der zuvor bestehenden riesigen Unstimmigkeiten nun mehrheitlich zugestimmt haben. Wer es noch nicht getan hat, sollte noch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung mitmachen!

 

Mit einer Mehrheit der Länderstimmen wurde die Düngeverordnung in der heutigen Bundesratssitzung beschlossen. Staatssekretärin Beate Kasch aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte laut Pressemeldung dazu: Dass die Länder der Verordnung zugestimmt haben, hier ihrer Verantwortung nachgekommen sind, ist ein klares Zeichen. Wir erwarten nun das klare Signal von der EU-Kommission, dass sie von einer Klageerhebung und damit verbundenen, massiven Strafzahlungen absieht.

 

Umsetzungsfrist teilweise bis Anfang 2021 verlängert

Der vom Saarland eingereichte Kompromissantrag für eine spätere Umsetzung der neuen Düngeverordnung in Deutschland bekam eine Mehrheit der Stimmen. Dadurch müssen Teile der Verordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden.

Staatssekretärin Kasch bestätigt, dass auch die EU-Kommission dem zugestimmt hat. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft hat die EU-Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der roten Gebiete wie auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss. Hier sind noch weitere Umsetzungsschritte erforderlich, die nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden müssen. Dazu zählen insbesondere die Erarbeitung von Kriterien zur Ausweisung besonders nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete. Hierfür stehen nun neun statt sechs Monate zur Verfügung.

 

Die ISN meint:

Nun ging es mit der Entscheidung im Bundesrat doch schnell – war hier das Corona-Virus der Katalysator? Es ist schon befremdlich, dass der Bundesrat unter dem Deckmantel der Corona-Krise den Abstimmungstermin vorgezogen hat und dass die Länder im Angesicht der zuvor bestehenden riesigen Unstimmigkeiten nun mehrheitlich dem Antrag des Saarlands zugestimmt haben. Oder haben sich die Länder hier tatsächlich vom Bund am Nasenring führen lassen, wie der Chefredakteur von agrarheute, Simon Michel-Berger, jüngst kommentierte.

Die Landwirtschaft jedenfalls werden die Regelungen hart treffen, denn auch wenn diese erst im kommenden Jahr umzusetzen sind: aufgeschoben ist nicht aufgehoben und die Zeit bis dahin ist nicht lang. Deshalb sind auch die Bundesländer nun aufgerufen, sich – soweit das noch nicht geschehen ist – intensiv mit der Binnendifferenzierung zu beschäftigen und die roten Gebiete soweit es geht, passgenau abzugrenzen.

Ein Aspekt bleibt darüber hinaus: Was ist mit der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den roten Gebieten, die offiziell noch bis zum zweiten April läuft – zu spät? Und ist das alles nur eine Farce? Wir raten: Denjenigen, die bislang noch nicht bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Düngeverordnung mitgemacht haben, das jetzt schleunigst zu tun. Denn wenn irgendwelche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens bestehen, dann wird die Landwirtschaft den Hebel dort ansetzen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Roten Gebieten

Noch bis zum 02.04.2020 haben betroffene Landwirte die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, inwieweit ihr eigener Betrieb von Einschränkungen und Mehraufwand durch die zusätzlichen Auflagen und Verbote der Verschärfung der DüV betroffen sind. Mit den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sollen die geplanten Änderungen fachlich überprüft werden. Wer sich beteiligen möchte, schickt eine möglichst sachliche Darstellung unter Angabe von Wasserproben der eigenen Brunnen, Flurstücksbezeichnungen und Fruchtfolge an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html

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