20.09.2019rss_feed

Bundesrat stimmt Isofluranverordnung zu

Der Bundesrat hat der sogenannten Ferkelbetäubungssachkundeverordnung zugestimmt (Bildquellen: Bundesrat und EGO)

Der Bundesrat hat der sogenannten Ferkelbetäubungssachkundeverordnung zugestimmt (Bildquellen: Bundesrat und EGO)

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die sogenannte Ferkelbetäubungssachkundeverordnung mit einigen Änderungen beschlossen. Damit scheint der Weg frei, dass Landwirte zukünftig nach entsprechender Schulung die Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration selbst und ohne Tierarzt durchführen können. ISN: Das ist gut so – jede Alternative zum Verzicht auf die betäubungslose Kastration ist wichtig, um möglichst vielen Schweinehaltern eine Lösung zu bieten.

 

Zustimmung bis zuletzt ungewiss

Nun scheint der Weg dafür frei, dass Landwirte zukünftig die Narkose mit dem Gas Isofluran bei der Kastration selbst durchführen können – der Tierärztevorbehalt wurde für diese Anwendung aufgegeben. Nachdem die Bundesregierung und der Bundestag der Verordnung bereits zugestimmt hatten, hat nun auch der Bundesrat die Verordnung mit zahlreichen Änderungen beschlossen. Ob die Änderungen noch zu neuerlichen Einsprüchen seitens der Bundesregierung und des Bundestages führen, bleibt abzuwarten. Bis zuletzt war ungewiss, ob es überhaupt eine Mehrheit im Bundesrat für die Verordnung geben würde.

 

Strenge Anforderungen und Förderung

Mit der heute beschlossenen Verordnung wurden auch strenge Anforderungen für die Anwendung von Isofluran festgelegt. Um die Narkose durchführen zu dürfen, ist beispielsweise ein zwölfstündiger Lehrgang mit anschließender mündlicher und schriftlicher Prüfung notwendig. In regelmäßigen Abständen muss eine Fortbildung erfolgen. Die Narkosefähigkeit der Tiere ist vorab zu prüfen. Auch werden verschiedene Anforderungen an die Geräte und an die Dokumentation gestellt.

 

Die ISN meint:

Um möglichst vielen Schweinehaltern eine Lösung für die betäubungslose Kastration ab 2021 auf ihren Betrieben zu ermöglichen, ist jede Alternative wichtig. Insofern war die heutige Entscheidung des Bundesrates, den Tierarztvorbehalt für die Inhalationsnarkose mit Isofluran zu streichen, ein wichtiger Schritt für die Schweinehalter. Die Meinungen über die richtige Alternative zur betäubungslosen Kastration gehen weit auseinander, wie auch unsere aktuell angelaufene Serie zu den Alternativen beweist. Am Ende muss jeder Schweinehalter individuell und gemeinsam mit seinen Marktpartnern die beste Alternative für seinen Betrieb auswählen.

 


Den endgültigen Bundesratsbeschluss finden Sie hier...

Interviewreihe zu Kastrationsalternativen:

„Isofluran ist praktikabel“ – Ein Interview mit Schweinehalter Christian Wesseler

Interview Ferkelkastration: Erfahrungen mit der Immunokastration

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