20.09.2021rss_feed

Bundesrat: Bund soll tierwohlgerechten Umbau der Nutztierhaltung vorantreiben

©Bundesrat

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Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat einer Bundesratsinitiative der niedersächsischen Landesregierung zugestimmt und den Bund aufgefordert, seine Rechtsvorschriften so zu überarbeiten, dass Tierhalter mehr Tierwohl in ihren Betrieben umsetzen können und den Umbau der Nutztierhaltung für mehr Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz voranzutreiben, berichtet AgE.

ISN: Wir können uns der Forderung natürlich anschließen: Wenn die Schweinehalter den Forderungen der Gesellschaft nach mehr Tierwohl nachkommen sollen, muss der Bund endlich die Rechtsvorschriften so anpassen, dass Schweinehalter Planungssicherheit bekommen und mehr Tierwohl in ihren Ställen durch Um- und Neubauten umsetzen können. Umso wichtiger ist es, die Initiative nach der Bundestagswahl in die Koalitionsverhandlungen einzubringen und in der neuen Regierung nicht im Sande verlaufen zu lassen. In der Zwischenzeit dürfen aber auch sie Bundesländer nicht ihre Verantwortung wegschieben, sondern müssen gemeinsam mit den Genehmigungsbehörden den maximal möglichen Spielraum zur Genehmigung von Tierwohlställen nutzen. Damit die Betriebe jedoch überhaupt in der Lage sind, in höhere Tierwohlstandards investieren zu können, muss die aktuelle Krise am Schweinemarkt schnellstmöglich überwunden werden – dazu braucht es dringend Marktimpulse z.B. durch entsprechende Werbung für deutsches Schweinefleisch.

 

Der Bundesrat drängt auf die Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung, behält dabei aber auch die Finanzierungsfrage im Blick. In einer am Freitag vergangener Woche gefassten Entschließung bittet die Länderkammer die Bundesregierung, den Umbau der Nutztierhaltung für mehr Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz voranzutreiben. Der Bundesrat geht davon aus, dass der gesamte Umbau der Tierhaltung im Gegensatz zum Förderprogramm zum Ausstieg aus dem Kastenstand nicht aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren sein wird. Es bedarf daher nach seiner Ansicht einer Klärung der Finanzierungsfrage.

Bund soll verlässlichen Finanzierungsrahmen schaffen

Wege dazu böten nach Einschätzung der Länderkammer das Gutachten der Borchert-Kommission und die darauf aufsetzende Machbarkeitsstudie. Deshalb soll der Bund, aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie, einen verlässlichen Finanzierungsrahmen für alle nutztierhaltenden Betriebe in Deutschland schaffen. Mit Blick auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Erzeuger drängt der Bundesrat aber auf kurzfristige Lösungen.

 

Länder fordern staatliche Tierwohlkennzeichnung

Als Grundlage für einen Umbau und dessen Finanzierung braucht es nach Auffassung der Länder neben einem tierschutzkonformen gesetzlichen Mindeststandard, rechtlich definierte Kriterien für die einzelnen Tierarten und Haltungsstufen im Rahmen einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung, die sich bereits in den Einstiegsstufen deutlich erkennbar davon abheben. Parallel zur Festlegung ambitionierter Kriterien für die einzelnen Tierarten und Haltungsstufen sollten die bereits begonnenen fachlichen Arbeiten zu Tierwohl und Immissionsschutz synchron vorangetrieben werden, um auch die baurechtlichen Änderungen rasch auf den Weg bringen zu können, heißt es in der von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließung.

 

Otte-Kinast: Wir brauchen den Turbo für mehr Tierwohl in den Ställen

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast betonte noch einmal die Dringlichkeit der vom Bundesrat formulierten Forderungen. Jeder Tag, der ohne konkrete Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen verstreiche, sei ein verlorener Tag für unsere Tierhalter. Diese benötigten Planungssicherheit, wenn sie im Interesse des Tierwohls umbauen wollten. Die Krise am Schweinemarkt führt uns vor Augen, wie dringend und richtig unser Antrag gewesen ist, konstatierte Otte-Kinast. Es müsse endlich der Turbo für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung eingelegt werden.

Die ISN meint:

Wir können uns der Forderung natürlich anschließen: Wenn die Schweinehalter den Forderungen der Gesellschaft nach mehr Tierwohl nachkommen sollen, muss der Bund endlich die Rechtsvorschriften so anpassen, dass Schweinehalter Planungssicherheit bekommen und mehr Tierwohl in ihren Ställen durch Um- und Neubauten umsetzen können. Bislang wurde viel geredet und wenig für die Tierhalter erreicht. Denn die nötige Weiterentwicklung der Betriebe ist weiterhin in den allermeisten Fällen schlicht unmöglich. Auf den tierhaltenden Betrieben herrscht Stillstand und Stillstand ist Rückschritt, der jetzt schon in einem erschreckenden Ausmaß zum Ausstieg der Betriebe führt, warnt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Wenn die Gesellschaft mehr Tierwohl in den Ställen will, dann muss eine Weiterentwicklung auf den Betrieben endlich wieder möglich sein. Die Stallbaubremse muss gelöst werden, untermauert Staack die Forderung. Umso wichtiger ist es daher, die Initiative nach der Bundestagswahl in die Koalitionsverhandlungen einzubringen und in der neuen Regierung nicht im Sande verlaufen zu lassen! In der Zwischenzeit dürfen aber auch sie Bundesländer nicht ihre Verantwortung wegschieben, sondern müssen gemeinsam mit den Genehmigungsbehörden den maximal möglichen Spielraum zur Genehmigung von Tierwohlställen nutzen.

Damit die Betriebe jedoch überhaupt in der Lage sind, in höhere Tierwohlstandards investieren zu können, muss die aktuelle Preiskrise am Schweinemarkt schnellstmöglich überwunden werden – dazu braucht es dringend Marktimpulse z.B. durch entsprechende Werbung für deutsches Schweinefleisch. Nur wenn heute ein auskömmliches Einkommen mit den Schweinen erzielt wird, können die Betriebe morgen ihre Betriebe weiter entwickelt werden. Davon ist die Marktsituation aktuell meilenweit entfernt und das muss sich kurzfristig ändern, so Staack.


Stallbaubremse lösen: Niedersachsen bringt Bundesratsinitiative auf den Weg

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