28.10.2025rss_feed

Bundesprogramm Umbau Tierhaltung: Antragsfrist soll offenbar bis September 2026 verlängert werden

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat eine Fristverlängerung beim Bundesprogramm Umbau Tierhaltung in Aussicht gestellt ©ISN, Canva

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat eine Fristverlängerung beim Bundesprogramm Umbau Tierhaltung in Aussicht gestellt ©ISN, Canva

Die Antragsfrist für die investive Förderung des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung soll offenbar bis September 2026 verlängert werden. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Rainer in der vergangenen Woche auf einer Veranstaltung in Niedersachsen angekündigt.

ISN: Eine Verlängerung der Antragsfrist würde insbesondere einigen Sauenhaltern, die mit ihrer Umbauplanung schon weiter fortgeschritten sind, noch die Chance auf Förderung geben – gut so. Für die meisten Schweinehalter ist aber auch diese Frist nicht realisierbar, deshalb müssen die Bundesländer schnell für ausreichende, erreichbare und praktikable Anschlussförderprogramme sorgen, die möglichst schnell an das BUT anschließen.

 

Wie Agra Europe (AgE) berichtet, kündigte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer kündigte bei einer CDU-Veranstaltung am Donnerstag (23.10.) im niedersächsischen Oyten an, die Antragsfrist für die investive Förderung des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT). bis September 2026 zu verlängern. Bislang sollte sie Ende April kommenden Jahres auslaufen.

 

Investive Förderung soll weiterhin in GAK überführt werden

Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums betonte am Freitag (24.10.) gegenüber AGRA Europe, dass man ungeachtet der in Aussicht gestellten Fristverlängerung an der Entscheidung festhalte, die investive Förderung des BUT in die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zu überführen. Hier könnten Bundes- und Landesmittel gebündelt werden und eine größere Wirkung erzielen. Zudem könnten die Länder bedarfsgerecht fördern, denn sie kennen die Situation vor Ort sehr viel besser und können Förderung und Beratung aus einer Hand anbieten.

 

Die ISN meint:

Eine Verlängerung der Antragsfrist ist zu begrüßen. Sie würde insbesondere einigen Sauenhaltern, die mit ihrer Umbauplanung schon weiter fortgeschritten sind, noch die Chance auf Förderung geben. Für die meisten Schweinehalter reicht aber auch eine Fristverlängerung bis September 2026 nicht aus – u.A. weil Genehmigungsverfahren sich hinziehen. Helfen würde es deshalb noch mehr, wenn der Bauantrag statt der Baugenehmigung für die Antragstellung zur Investitionsförderung reichen würde.

Noch wichtiger ist es nun aber, dass die Bundesländer schnell Anschlussförderprogramme zum BUT auf den Weg bringen, die für die Schweinehalter ausreichend, erreichbar und praktikabel sind. Insbesondere für die Sauenhalter, denen sehr hohe Investitionen durch neue Haltungsvorgaben für Sauen rechtlich verordnet wurden, ist das dringend notwendig. Wenn die Bundesländer nun zu lange auf das schauen, was der Bund macht und abwarten dann drohen sehr lange Förderlücken.


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