07.08.2025rss_feed

Bundeskabinett beschließt weniger Meldepflichten: TAM-Meldung künftig nur noch einmal jährlich

Weniger Bürokratie: Die TAM-Meldung für Tierhalter soll ab 2027 nur noch einmal jährlich gemacht werden müssen © ISN/Jaworr

Weniger Bürokratie: Die TAM-Meldung für Tierhalter soll ab 2027 nur noch einmal jährlich gemacht werden müssen © ISN/Jaworr

Das Bundeskabinett hat zwei Gesetzentwürfe zum Bürokratieabbau beschlossen. Ziel ist es, Meldepflichten im Agrarbereich zu reduzieren und nationale Vorgaben an EU-Mindeststandards anzupassen. Ab 2027 soll die TAM-Meldung für Tierhalter im Antibiotikaminimierungskonzept statt bislang zweimal jährlich auf eine jährliche Meldung reduziert werden, berichtet Agra Europe.

 

Die Bundesregierung möchte eine Reihe von Meldepflichten mit Agrarbezug streichen. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch (6.8.) zwei Gesetzentwürfe des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) beschlossen. Durch entsprechende Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes sowie des Agrarstatistikgesetzes sollen deutsche Regelungen auf europäische Mindestanforderungen zurechtgestutzt werden. Gleichzeitig will Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer Tierärzte, Betriebe und Behörden entlasten.
Die Gesetzentwürfe müssen zunächst noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

 

Ab 2027: Nur noch eine TAM-Meldung pro Jahr

Konkret soll im Tierarzneimittelgesetz die bislang zweimal jährlich vorgeschriebene sogenannte TAM-Meldung im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes ab 2027 für Tierhalter auf eine jährliche Meldung verringert werden. Ferner wird ab 2026, entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben, die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten auf Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten, Pferde und Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung ausgeweitet. Außerdem soll künftig der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel möglich sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

 

Die ISN meint:

Gut so! Die Reduzierung der TAM-Meldung ist ein sinnvoller Schritt zur bürokratischen Entlastung der Tierhalter und Tierärzte. Wichtig ist jetzt, dass die Änderungen zügig umgesetzt und nicht auf die lange Bank geschoben werden, damit die Vereinfachung auch wirklich bei den Betrieben ankommt.


arrow_upward