Bundeskabinett gibt grünes Licht für Anpassungsbeihilfe
Die Auszahlung der Krisenhilfe zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges auf landwirtschaftliche Betriebe rückt näher. Das Bundeskabinett hat den Verordnungsentwurf für die sogenannte Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren, für die u.a. auch Betriebe aus der Schweinehaltung anspruchsberechtigt sind, gebilligt. Sobald die zur Umsetzung vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Voraussetzungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind, tritt die Verordnung in Kraft.
ISN: Die Unterstützung der krisengeschüttelten Landwirte ist zu begrüßen, auch wenn die Zahlungen leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Die deutschen Schweinehalter stehen mit dem Rücken zur Wand, der Ausstieg der Betriebe aufgrund mangelnder Perspektive ist in vollem Gang.
Beihilfe-Auszahlung voraussichtlich Ende August
Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren
zur Kenntnis genommen.
Bei der Vorlage handelt es sich um eine sogenannte Ministerverordnung
, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie tritt in Kraft, sobald die zur Umsetzung vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Voraussetzungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Mit einer Auszahlung der Mittel wird für Ende August bis Anfang September gerechnet.
Anpassungsbeihilfe an Greening-Prämie gebunden
Die Verordnung regelt das erste von zwei geplanten Hilfsprogrammen, die mit insgesamt 180 Mio. Euro dotiert sind. Die Anpassungsbeihilfe ist gemäß der Verordnung an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe müssen die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben.
Für den Bereich der Schweinehaltung sind folgende Beihilfen geplant:
Schweinemast: 125 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastschweinen
Ferkelaufzucht: 31 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Ferkeln
Sauenhaltung: 97 Euro je durchschnittlich gehaltener Sau
Keine Antragsstellung für Beihilfeprogramm notwendig
Die Auszahlung der Beihilfe übernimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die über die jeweiligen Flächen- und Tierzahlen der Betriebe verfügt. Die Betriebe müssen keinen Antrag stellen. Die Anpassungsbeihilfe ist auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.
Kleinbeihilfeprogramm für Kleinerzeuger startet im Oktober
Betroffene Betriebe, die die Voraussetzungen für die Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen, will man mit dem sogenannten Kleinbeihilfeprogramm unterstützen. Dies betrifft Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich 10 har Ackerfläche sowie neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den Marktstörungen infolge des Ukraine-Kriegs besonders betroffen ist. Die Kleinbeihilfe soll von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Antrag ausgezahlt werden. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen. Die Mittel sollen bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Auch die Kleinbeihilfe soll auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt sein.
Die ISN meint:
Die Unterstützung der krisengeschüttelten Landwirte ist zu begrüßen, auch wenn die Zahlungen nur einen Bruchteil der tatsächlichen aktuellen Verluste in den Betrieben abdecken werden. Die deutschen Schweinehalter stehen mit dem Rücken zur Wand und verzeichnen angesichts der massiv gestiegenen Kosten für Energie und Futter weiterhin erhebliche Verluste. Aufgrund mangelnder Perspektive bleiben zudem immer mehr Ställe leer stehen, der Ausstieg der Betriebe ist in vollem Gang. Richtig geholfen ist ihnen nur, wenn sie für ihre Erzeugnisse auch dauerhaft auskömmlich bezahlt werden.