12.09.2014rss_feed

Brüssel strebt Modernisierung des Tierarzneimittelrechts an

Die Europäische Kommission will das EU-Recht für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel modernisieren.

Dazu hat sie diese Woche zwei Vorschläge präsentiert, die auf eine stärkere Angleichung der bisherigen nationalen Vorschriften abzielen, meldet Agra Europe.

 

Ziel: Eindämmung von Antibiotikaresistenzen

Ein weiteres Hauptziel der Vorschläge ist die Eindämmung der Antibiotikaresistenz von Krankheitserregern durch die unsachgemäße Anwendung antimikrobieller Substanzen in der Tierhaltung. Unter anderem wird die Gabe von Arzneifuttermitteln zur Vorbeugung von Krankheiten oder als Wachstumsförderer verboten.

Gleichzeitig soll ein EU-weiter Rückstandshöchstwert für Tierarzneimittel in herkömmlichem Futter eingeführt werden. Schließlich sind schärfere Vorgaben zur Verschreibung und Benutzung von Futtermitteln mit Antibiotika vorgesehen.

 

Des Weiteren soll der Abbau bestehender Vermarktungshürden zwischen den Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Nutz- und Heimtierhaltern in Zukunft eine größere Auswahl geeigneter Tierarzneimittel zu geringeren Preisen zur Verfügung steht. Insbesondere das Angebot für Nischenarten wie Bienen, Ziegen, Puten oder Fische soll verbessert werden. Die bestehenden Regeln bremsen nach Ansicht der Kommission die Innovation.

 

Schutzzeitraum für Innovationen verlängern?

Darüber hinaus wird der Datenschutzzeitraum für Innovationen verlängert, um Unternehmen einen größeren Entwicklungsanreiz zu geben. Außerdem soll der Internethandel für nicht verschreibungspflichtige Medikamente erleichtert werden.

 

Die Vorschläge der Kommission müssen jetzt von Rat und Europaparlament begutachtet werden.

 


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