26.08.2026rss_feed

Brüssel bremst THKG-Reform aus - Bund muss nachbessern

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Die EU-Kommission hält zentrale Teile der THKG-Novelle für unvereinbar mit EU-Recht. Kritisiert werden vor allem die Pflicht zur deutschen Kennzeichnung für ausländische Produkte, fehlende Anerkennung anderer Systeme sowie zusätzliche Auflagen für Bioware. Die Bundesregierung muss den Entwurf nun überarbeiten - der Start 2027 gerät damit unter Druck, berichtet Agra Europe.

ISN: Diese Reaktion aus Brüssel war leider zu erwarten. Genau das haben wir kritisiert und genau deshalb haben wir gemeinsam mit der Verbändeallianz gedrängt, die Novelle praxistauglicher und europarechtsfest zu machen! Der Starttermin ist damit nicht zu halten – Rechtssicherheit geht vor Datum. Die Bundesregierung muss jetzt zügig nachbessern und ein rechtskonformes Konzept abliefern.

Die EU-Kommission hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Novelle des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). In einer ausführlichen Stellungnahme kommt Brüssel zu dem Schluss, dass zentrale Regelungen für ausländische Lebensmittel gegen den freien Warenverkehr sowie gegen die EU-Öko-Verordnung verstoßen. Das auf den 11. August datierte Schreiben liegt AGRA Europe vor.

 

Freier Warenverkehr wird beschränkt

Im Mittelpunkt der Kritik steht, dass die THKG-Novelle auch Schweinefleisch aus anderen EU-Staaten verpflichtend einbeziehen will. Die Kommission sieht darin eine Beschränkung des freien Warenverkehrs. Ausländische Erzeuger müssten ihre Haltungsformen künftig den fünf deutschen Kategorien Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio zuordnen. Andere nationale Kennzeichnungssysteme werden im Gesetzentwurf nach Einschätzung der Kommission jedoch nicht ausreichend anerkannt.

 

Kommission vermisst gegenseitige Anerkennung

Das könne insbesondere Erzeuger aus Ländern treffen, die bereits eigene Tierwohlkennzeichnungen verwenden. Als Beispiel nennt die Kommission Dänemark. Dort würden unter anderem Aspekte wie intakte Schwänze oder der Verzicht auf die Kastration stärker berücksichtigt. Diese Kriterien ließen sich jedoch nicht ohne Weiteres in das deutsche System übertragen. Dadurch könnten ausländische Produkte einer deutschen Kategorie zugeordnet werden, die die tatsächlichen Tierwohlleistungen nicht angemessen widerspiegele, so die Kommission.

 

Downgrading benachteiligt EU-Ausland

Kritisch beurteilt Brüssel auch den sogenannten Downgrading-Mechanismus. Könne eine höhere Haltungsform gegenüber den deutschen Behörden nicht nachgewiesen werden, dürfe das Produkt nur mit der niedrigsten Kategorie gekennzeichnet werden. Nach Einschätzung der Kommission dürfte dies bei ausländischen Erzeugnissen wegen komplexerer Lieferketten vergleichsweise häufig vorkommen. Damit bestehe die Gefahr, dass die Kennzeichnung die tatsächlichen Haltungsbedingungen nicht korrekt wiedergebe.

 

Auch Bio-Regelung fällt durch

Skeptisch ist die Kommission auch bei der Kennzeichnung von ausländischen Bioprodukten. Nach dem THKG-Entwurf müssten auch bereits nach der EU-Öko-Verordnung zertifizierte Betriebe in der EU, auch solche außerhalb Deutschlands, zusätzliche deutsche Melde-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten erfüllen, wenn sie ihre Produkte in der Bundesrepublik unter der Haltungsform Bio vermarkten wollen. Diese zusätzlichen Verwaltungsauflagen werfen Fragen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der Verordnung (EU) 2018/848 auf, also mit der EU-Öko-Verordnung, heißt es in der Stellungnahme.

 

THKG ist ein Handelshemmnis

Insgesamt sieht die EU-Kommission in der angepeilten Gestaltung des THKG ein Handelshemmnis und damit einen Verstoß gegen die Artikel 34 bis 36 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Ein solcher Verstoß könne zwar begründet werden, wenn ein legitimes Allgemeininteresse besteht, etwa der von der Bundesregierung beim THKG angeführte tierwohlorientierte Verbraucherschutz. Jedoch habe Berlin nicht nachweisen können, dass die vorgesehenen Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig seien, um dieses Ziel zu erreichen, so die Kommission.

 

Gegenseitige Anerkennung als Lösung?

Aus Sicht Brüssels hätte Deutschland weniger einschneidende Möglichkeiten prüfen müssen. So hätte beispielsweise eine Klausel zur gegenseitigen Anerkennung bestehender Tierhaltungskennzeichnungen anderer Mitgliedstaaten aufgenommen werden können. Auch vorhandene Registrierungen und Zertifizierungen könnten stärker genutzt werden.

 

Verschiedene Optionen möglich

Vom Tisch ist die THKG-Novelle mit der Stellungnahme der EU-Kommission noch nicht. Allerdings dürfte der Zeitplan für einen Start der Kennzeichnung im Januar 2027 deutlich unter Druck geraten.
Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf nun überprüfen und der Kommission mitteilen, wie sie auf die Einwände reagieren will. Politisch sind dabei verschiedene Wege denkbar: von einem Rückfall auf das ursprüngliche THKG von 2023 über eine komplette Abschaffung des Gesetzes bis hin zu einer Überarbeitung der Novelle, damit sie den unionsrechtlichen Ansprüchen genügt.

 

Die ISN meint:

Diese Reaktion aus Brüssel war leider zu erwarten. Genau das haben wir kritisiert und genau deshalb haben wir gemeinsam mit der Verbändeallianz gedrängt, die Novelle praxistauglicher und europarechtsfest zu machen!, kommentiert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.

Entscheidend ist und bleibt: Wird Importware nicht adäquat und zu gleichen Bedingungen einbezogen, drohen den deutschen Schweinehaltern massive Wettbewerbsnachteile gegenüber dem EU-Ausland. Ein Gesetz, das nur die heimische Erzeugung mit Kennzeichnung, Registrierung und Kontrollen überzieht, während ausländische Ware unbehelligt daneben im Regal liegt, ist eine Benachteiligung unserer Betriebe mit Ansage, so Staack weiter.

Klar ist damit auch: Der ohnehin verschobene Starttermin wird nicht zu halten sein. Ein rechtssicherer, wettbewerbsneutraler Rahmen hat allerdings Vorrang vor dem Datum. Die Bundesregierung muss jetzt also zügig nachbessern und koordiniert ein rechtskonformes Konzept abliefern.


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