02.12.2020rss_feed

Brandenburg: Wildschweinentnahme in der ersten weißen Zone beginnt

Karte: Weiße Zone um das erste Kerngebiet (MSGIV Brandenburg)

Karte: Weiße Zone um das erste Kerngebiet (MSGIV Brandenburg)

Die Errichtung der weißen Zone, die doppelte Umzäunung des ersten Kerngebiets in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße, ist in Brandenburg fast abgeschlossen. Nach vollständiger Eingrenzung kann die Entnahme der Wildschweine aus diesem Gebiet beginnen. Mit der Wildschweinbejagung in der weißen Zone soll die Infektionskette durchbrochen werden, damit die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Richtung Westen möglichst verhindert wird.

 

120 Lebendfallen im Einsatz

Die Staatssekretärinnen der zuständigen Ministerien für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) sowie Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) machten sich vor Ort ein Bild und informierten sich über die zur Wildschweinentnahme aufgestellten Fallen.

Bei ihrem Besuch in der weißen Zone bei Neuzelle zeigten sich die Leiterin des ASP-Landeskrisenstabs, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und Agrarstaatssekretärin Silvia Bender beeindruckt von den Arbeiten, die in den vergangenen Wochen geleistet wurden: rund 125 Zaunkilometer wurden verbaut und mehr als 120 Lebendfallen wurden aufgestellt.

Ziel: Durch Wildschweinentnahme Infektionskette durchbrechen

Mit Unterstützung unter anderem der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks und vieler Helferinnen und Helfer vor Ort wurde die weiße Zone mit rund 250 Quadratkilometern um das erste Kerngebiet mehrfach nach Fallwild abgesucht. Anna Heyer-Stuffer: Die Vorbereitungen waren gründlich, jetzt können wir den nächsten wichtigen Schritt in der Tierseuchenbekämpfung gehen. Ziel unserer Maßnahmen ist die zügige, möglichst vollständige Entnahme des Schwarzwildes in der weißen Zone, so dass so die Infektionsketten wirksam durchbrochen werden können und sich die ASP möglichst nicht weiter nach Westen ausbreitet.

Silvia Bender: Nach dem ersten bestätigten ASP-Fall durfte keine Jagd betrieben werden, um die Tiere nicht aufzuscheuchen. Mit dem Zaunschluss wird die Tierseuchenbekämpfung nun mit jagdlichen Maßnahmen fortgesetzt. Wichtig ist, schnell und breitflächig das Schwarzwild zu entnehmen. Dafür kommen vor allem feste und mobile Lebendfallen zum Einsatz, in denen die Tiere gefangen und gezielt erlegt werden. Schon jetzt danke ich den Jagdausübenden für ihre Unterstützung. Innerhalb der festgelegten Restriktionszonen (Kerngebiet, weiße Zone, gefährdetes Gebiet, Pufferzone) habe die vollständige Entnahme von Wildschweinen in der weißen Zone oberste Priorität.

Aufwandsentschädigung für Jäger

Neben der Fallenjagd sind Einzel- und Bewegungsjagden auf Anordnung der Behörden möglich. Für die Entnahme und Ablieferung an den Abgabestellen der Landkreise zahlt das Land eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro (unter 30 Kilo Lebendgewicht) und 50 Euro (über 30 Kilo Lebendgewicht). Andere Wildarten dürfen vorläufig nicht bejagt werden.

Innerhalb des Kerngebiets sind ebenfalls Fallen- und Einzeljagd auf Anordnung des Kreises wieder möglich.

In den Restriktionszonen außerhalb der weißen Zone gibt es keine jagdlichen Einschränkungen.

 


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