25.02.2021rss_feed

Brandenburg: Leitfaden für Nutzung von Agrarflächen in ASP-Restriktionszonen veröffentlicht

Screenshot Leitfaden Anbauregelungen ASP-Seuchenbekämpfung © MLUK

Screenshot Leitfaden Anbauregelungen ASP-Seuchenbekämpfung © MLUK

Um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen, ist es wichtig, dass die Seuchenbekämpfung in den festgelegten Restriktionszonen ohne große Einschränkung vorgenommen werden kann. Das brandenburgische Landwirtschaftsministerium hat deshalb einen Leitfaden erarbeitet, der die Nutzung von landwirtschaftlichen Anbauflächen so regelt, dass die Sicherung der Futterversorgung in den Kerngebieten und weißen Zonen weitestgehend sichergestellt werden kann, ohne die Seuchenbekämpfung zu beeinträchtigen.

 

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) hat einen Leitfaden für die Nutzung von landwirtschaftlichen Anbauflächen veröffentlicht, die in den festgelegten und zum Großteil fest eingezäunten Kernzonen und weißen Zonen in den Restriktionsgebieten zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) liegen. Der Leitfaden wurde in Abstimmung mit dem Landeskrisenstab bei der Obersten Veterinärbehörde im Verbraucherschutzministerium erarbeitet und soll Landwirten, Grundstückseigentümern und Jägern Informationen an die Hand geben, wie die landwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung der Seuchenbekämpfung erfolgen kann, so dass insbesondere für Betriebe mit Tierhaltung die Futterversorgung sichergestellt ist.

 

Niedrig wachsende Kulturen erleichtern Entnahme von Schwarzwild

Nach Angaben des MLUK sollen beispielsweise die ökologischen Vorrangflächen in die weißen Zonen gelegt werden, um möglichst einfache Bedingungen für die dortige Bejagung von Wildschweinen zu schaffen. Da einige landwirtschaftliche Kulturen, wie beispielsweise Mais, die Wildschweine besonders anziehen und die Entnahme erschweren, sollen diese soweit wie möglich auf Flächen außerhalb der Kernzone verlagert werden. Ab einer Größe von 10 Hektar sollten in den Kulturen Mais, Sonnenblume, Sorghumhirse, Sudangras und Winterraps Bejagungsschneisen angelegt werden, um dem Einstand von Wildschweinen auf nicht überschaubaren Flächen entgegenzuwirken. Ausführliche Empfehlungen zur Anlage und zu Fördermöglichkeiten von Bejagungsschneisen sind im Leitfaden enthalten.

Innerhalb der Kernzone könnten Sommergetreide oder Körnerleguminosen beziehungsweise niedrig wachsende Kulturen angebaut werden.


Download: Leitfaden Anbauregelungen ASP-Seuchenbekämpfung

arrow_upward