04.04.2023rss_feed

Brandenburg: Aufhebung von vier ASP-Kerngebieten

Die ASP-Lage in Brandenburg hat sich gebietsweise beruhigt , so können  vier Kerngebiete aufgelöst werden. ©MSGIV

Die ASP-Lage in Brandenburg hat sich gebietsweise beruhigt , so können vier Kerngebiete aufgelöst werden. ©MSGIV

In mehreren von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten in Brandenburg hat sich das Seuchengeschehen beruhigt, sodass vier Kerngebiete aufgelöst und die Nutzungsbeschränkungen für Landwirte in den Bereichen aufgehoben werden können. Bei einem Besuch im Landkreis Barnim würdigte die Leiterin des ASP-Krisenstabs Antje Töpfer die Bekämpfungsmaßnahmen in den Landkreisen und mahnte gleichzeitig weiterhin zu höchster Vorsicht. Die vorhandenen ASP-Zäune bleiben zunächst bestehen.

 

Seit September 2020 wurde die ASP aus Westpolen über einwandernde Wildschweine entlang der polnisch-brandenburgischen Grenze nach Deutschland eingetragen. Daraus resultierten bisher elf Kerngebiete. Drei dieser Kerngebiete konnten bereits im vergangenen Jahr aufgehoben werden – nun folgt die Auflösung vier weiterer Gebiete.

 

Nutzungsbeschränkungen für Landwirte werden aufgehoben

Seit mehreren Monaten wurden in den von der ASP betroffenen Gebieten in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Prignitz sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) keine neuen ASP-Fälle festgestellt. Damit können die dort ausgewiesenen Kerngebiete und Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben werden. So muss insbesondere keine Fallwildsuche mehr durchgeführt werden, bevor eine Fläche bewirtschaftet wird.

 

Freilandhaltung wieder möglich

Die ausgewiesenen Kerngebiete (Kerngebiete 2, 4, 7, 9) werden per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben. Die betroffenen Landkreise können für das Kerngebiet geltende Nutzungsbeschränkungen aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft galten. Einzelheiten sind den Allgemeinverfügungen der Landkreise zu entnehmen. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist grundsätzlich wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten und mit Zustimmung des Landkreises möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt. Weitere Erleichterungen für die Schweinehalter, insbesondere für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II sind jedoch erst mit deren Aufhebung möglich.

 

ASP-Zäune bleiben weiter bestehen

In der sich nun anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen. Auch die vorhandenen ASP-Zäune bleiben zunächst bestehen.

 

Töpfer mahnt weiterhin zur Vorsicht

Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer appelliert angesichts der Aufhebungen: Trotz dieser positiven Entwicklung muss dennoch jederzeit mit neuen Fällen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild gerechnet werden. Vor allem beschädigte, entwendete oder nicht geschlossene Schwarzwildbarrieren sind die Ursache dafür. Jeder neue ASP-Fund in den betroffenen Gebieten würde uns auf dem Weg zur Seuchenfreiheit um Monate zurückwerfen. Wir haben einen wichtigen Schritt in Richtung Tilgung der Seuche gemacht, die Seuchenbekämpfung ist jedoch noch nicht beendet. Die Bekämpfungsmaßnahmen laufen weiter und die Wildschweinbarrieren müssen unbedingt weiter funktionsfähig bleiben, bis die Sperrzone II aufgehoben worden ist. Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die Tore nach dem Passieren der ASP-Schutzzäune wieder zu schließen. Die Erfolge im Kampf gegen die Seuche dürfen nicht gefährdet werden.

 

 


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