11.12.2018rss_feed

Betriebsaufgabe geplant? ITW-Bestätigungsaudit durchführen!

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Schweinehalter, die aus der Schweinehaltung aussteigen wollen und an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, müssen vor der Betriebsaufgabe noch ein ITW-Bestätigungsaudit durchführen, um den Zahlungsanspruch nicht zu verlieren.

 

Viele Schweinehalter hegen aktuell konkrete Ausstiegspläne oder spielen zumindest mit dem Gedanken die Schweinehaltung aufzugeben. In diesem Zusammenhang möchten wir Teilnehmer der ITW darauf hinweisen, vor dem Ausstieg Kontakt mit der ITW aufzunehmen, um ihre Zahlungsansprüche zu behalten.

 

Im Handbuch Landwirtschaft Schwein mit den Teilnahmebedingungen zur ITW-Programmphase 2018-2020 heißt es dazu:

 

2.4.2 Auditierung und Kontrolle

Eine von der Trägergesellschaft zugelassene, vom Bündler beauftragte Zertifizierungsstelle überwacht regelmäßig die Umsetzung der Kriterien in unangekündigten Audits (ggf. Voranmeldung maximal 24 Std. vorher).

Innerhalb der letzten zwei Monate vor Ende der Zertifikatslaufzeit erfolgt das Bestätigungsaudit zur abschließenden Verifizierung des Zahlungsanspruchs.

Endet die Teilnahme eines Standortes bereits vor Ablauf der dreijährigen Zertifikatslaufzeit, ist innerhalb von zwei Monaten vor und bis zu zwei Wochen nach Beendigung ein Bestätigungsaudit zur abschließenden Verifizierung des Zahlungsanspruchs durchzuführen.

 


Hier finden Sie das ITW-Handbuch "Landwirtschaft Schwein"

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