16.01.2020rss_feed

Bestehende Abferkelställe brauchen Bestandsschutz

Schlagzeilen vor dem Messestart der Grünen Woche

Schlagzeilen vor dem Messestart der Grünen Woche

In jedem Jahr überschlagen sich vor und während der Grünen Woche die Pressemeldungen und Verlautbarungen zu den Themen der Landwirtschaft und Tierhaltung – das ist in diesem Jahr nicht anders. Tierwohl- und Tierschutzthemen mischen ganz vorne mit. Besonders hervor sticht schon vor Messestart die anstehende Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Während der Deutsche Tierschutzbund den Referentenentwurf als zu wenig weit gehend ansieht und dagegen klagen will, fordert die Landwirtschaft Augenmaß und umsetzbare Lösungen.

ISN: Besonders bedeutsam sind die Regelungen zum Abferkelbereich. Für Neubauten braucht es Planungssicherheit. Bestehende Abferkelställe brauchen dagegen dauerhaften Bestandsschutz.

 

Klagedrohung des Tierschutzbundes

Der deutsche Tierschutzbund will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verklagen, wenn die Änderungen der Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung entsprechend dem aktuellen Referentenentwurf in Kraft treten sollten. Der Entwurf liegt aktuell noch zur Beratung beim Bundesrat. Der Tierschutzbund begründet seine Drohung mit den vorgesehenen Änderungen zur Haltung von Sauen in Kastenständen. Diese würden gegen das Staatsziel Tierschutz und somit auch gegen das Grundgesetz verstoßen und seien als Meineid der Ministerin zu bewerten. Verbandspräsident Schröder gab an: die Anzeige ist formuliert, wir sind bereit, den Schritt zu gehen.

 

Landwirtschaft fordert Bestandsschutz für Abferkelställe

Viel Kritik an dem Verordnungsentwurf kommt auch aus der Landwirtschaft. Aus diesem Blickwinkel gehen viele Änderungen deutlich zu weit und bedrohen die Existenz vieler schweinehaltender Betriebe. Besonderer Kritikpunkt sind die Umsetzungsfristen für den Abferkelbereich – die u.a. der Deutsche Bauernverband (DBV) in einem Schreiben an die Amtschefs der Bundesländer richtigerweise formuliert. Der DBV fordert den dauerhaften Bestandsschutz für bestehende Abferkelställe an. Anderenfalls sei ein Ausstieg der betroffenen Betriebe vorprogrammiert. Ausdrücklich begrüßt der DBV das Ansinnen der Bundesregierung, Sauenhaltern, die vor einer Bauentscheidung stehen und einen Neubau planen, Rechts- und Investitionssicherheit auch für den Abferkelbereich zu verschaffen. Eine Ausdehnung dieser Regelung auf alle Betriebe führe jedoch dazu, dass innerhalb der Übergangsfrist der Abferkelbereich einschließlich Gebäudehülle faktisch neu errichtet werden müsse, berichtet Agra Europe.

 

ISN meint:

Änderungsbedarf sehen wir im aktuellen Referentenentwurf gleich bei mehreren Punkten. Diesen haben wir in unserer Stellungnahme und an die verschiedenen zuständigen Stellen bereits mehrfach kommuniziert. Besonders bedeutsam sind aus unserer Sicht die Regelungen zum Abferkelbereich. Unsere Forderungen decken sich 1 : 1 mit denen des Deutschen Bauernverbandes. Für Neubauten braucht es Planungssicherheit. Hier können die Neuregelungen mit Inkrafttreten der neuen Verordnung sofort zur Umsetzung kommen. Bestehende Abferkelställe brauchen dagegen einen dauerhaften Bestandsschutz. Eine Ausweitung der Neuregelungen auf bestehende Abferkelställe hätte zur Folge, dass hier kaum ein Stein auf dem anderen bliebe und eine Übergangsfrist gleichzeitig das Ausstiegsdatum für die meisten deutschen Ferkelerzeuger bedeuten würde. Um das zu verhindern und um gleichzeitig die Umstellung auf die neu formulierten Vorgaben zu voranzutreiben, wäre eine intelligente Umstellungsförderung weit zielführender.


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