27.09.2018rss_feed

Einstimmiger Beschluss des QS-Fachbeirats: zunächst keine Prüfung der Kastrationsverfahren in den Audits

Ferkelkastration

Der QS-Fachbeirat Rind und Schwein hat in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen, die Umsetzung der Ferkelkastration in den QS-Audits nicht explizit zu prüfen. Hintergrund für diese Entscheidung sei die unklare Situation für die Ferkelerzeuger, nach welchem Verfahren Ferkel ab 2019 kastriert werden dürfen. Die Aussetzung könne aufgehoben werden, wenn geeignete Verfahren gegeben sind, erklärt QS - Qualitiät und Sicherheit GmbH in einer Pressemitteilung.

 

Die Anforderung im QS-Leitfaden, dass die Ferkelkastration grundsätzlich nur mit Schmerzausschaltung oder Betäubung (also entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes) erfolgen darf, bleibe jedoch bestehen. Damit sei auch klar, dass für Ferkel, Mastschweine und Fleischwaren, die aus dem Ausland ins QS-System geliefert werden, vergleichbare Verfahren verlangt werden. Davon unabhängig seien auch alternative Verfahren zur chirurgischen Kastration, wie die Jungebermast und die Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) im QS-System zugelassen.

QS unterstützt Forderung nach 4. Weg

QS unterstützte die Forderung, eine Lokalanästhesie, den sog. Vierten Weg zuzulassen, mit dem die deutschen Ferkelerzeuger ein praktikables, sachgerechtes und in anderen Ländern bereits angewandtes Verfahren umsetzen könnten. Die unbestimmte und damit nicht prüfbare Situation ergebe sich zudem aus der Tatsache, dass z.Zt. völlig offen ist, ob es eine Zulassung der Isofluran-Betäubung geben werde.

 

Die Anwendung von Schmerzmitteln zur Linderung postoperativer Schmerzen nach der Kastration werde in den QS-Audits ab 1. Januar 2019 weiterhin durchgängig geprüft (K.O.-Kriterium).

ISN meint:

Es ist genau richtig, dass der Umgang mit dem Thema Kastration bei den QS-Audits auf den Betrieben bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Solange die Situation so unklar ist, wie sie ist, kann der Weg gar kein anderer sein. Ein Qualitätssicherungssystem kann nicht heilen, was die Politik verbockt hat. Der QS-Beschluss ist zugleich eine klare Ansage an die Politik, endlich für machbare Lösungen für deutsche Schweinehalter zu sorgen und die Verantwortung dafür nicht abzuschieben.


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