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ASP-Monitoring: Bayern und Baden-Württemberg empfehlen ASP-Vorsorgeuntersuchungen

Bayern und Baden-Württemberg empfehlen Schweinehaltern die Teilnahme an deren landeseigenen ASP-Früherkennungsprogrammen

Bayern und Baden-Württemberg empfehlen Schweinehaltern die Teilnahme an deren landeseigenen ASP-Früherkennungsprogrammen

Um Verbringungsverbote für Hausschweine aus Restriktionsgebieten nach einem Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen zu vermeiden, empfehlen Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk den Schweinehaltern die Teilnahme an landeseigenen Früherkennungsprogrammen. Je nachdem wie häufig Schweine verbracht werden müssen, bietet die Teilnahme am Früherkennungsprogramm sowohl Kostenvorteile als auch Zeitersparnis beim Verbringen, sollte man mit seinem Betrieb in eine Restriktionszone gelangen.

ISN: Wir begrüßen den Aufruf der beiden Länder und appellieren an alle Schweinehalter auch in den anderen Bundesländern, zur Vorbereitung auf den Ernstfall am Früherkennungsprogramm teilzunehmen. Denn sollte es zu einem ASP-Fall in einer Veredlungsregion kommen, könnten Beprobungskapazitäten durchaus knapp werden, was zu Verzögerungen führen könnte, wenn Schweine aus einem Restriktionsgebiet verbracht werden müssen.

Schweinehalter werden bei Untersuchungen finanziell unterstützt

In Bayern ist das im Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP bereits seit Juli möglich. Ich appelliere an die bayerischen Schweinehalter, an dem Projekt teilzunehmen und ihre Bestände frühzeitig untersuchen zu lassen, erklärte Glauber. Das Umweltministerium stelle für die notwendigen Untersuchungen auf das ASP-Virus insgesamt 100.000 Euro bereit, weitere 100.000 Euro steuere das Agraressort bei. In Baden-Württemberg wird laut Hauk das Früherkennungsprogramm im Oktober starten; die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Veterinäramt. Das Land übernehme die Kosten für die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine pro Betrieb im Alter von mindestens 60 Tagen in den Landesuntersuchungsämtern bis zum Ende 2021. Die Kosten für die Probennahme bei den verendeten Schweinen durch einen praktizierenden Tierarzt, die amtlichen Betriebskontrollen auf Einhaltung der Biosicherheit und der Dokumentationspflichten sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine hat jedoch der Tierhalter zu tragen.


Verbringen von Schweinen aus Restriktionsgebieten genehmigungspflichtig

Nach Tierseuchenrecht sind bei einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen alle Verbringungen von Hausschweinen aus dem gefährdeten Gebiet genehmigungspflichtig und an Auflagen geknüpft; aus der Pufferzone betrifft dies Lieferungen in andere EU-Länder und Drittstaaten. Die erforderliche virologische Untersuchung aller Nutzschweine und Stichroben von Schlachtschweinen sowie die klinische Untersuchung aus dem anlassbezogenen Genehmigungsverfahren können jedoch alternativ durch ein betriebsbezogenes Kontrollprogramm ersetzt werden, welches die beiden Länder anbieten.
Dafür sind jährlich mindestens zwei veterinärbehördliche Betriebskontrollen im Abstand von mindestens vier Monaten und die kontinuierliche, virologische Untersuchung auf ASP von mindestens den ersten beiden in jeder Kalenderwoche verendeten Schweinen älter als 60 Tage erforderlich. Je nach Bestandsgröße, der Häufigkeit der Tierverbringungen und der Größe der Tiersendungen können sich durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm eine Kostenersparnis sowie eine Zeitersparnis beim Verbringen im Seuchenfall ergeben.

Die ISN meint:

Wir begrüßen den Aufruf der beiden Länder! Schweinehalter sollten sich damit auseinandersetzen, was passiert, wenn sie mit ihrem Betrieb in ein Restriktionsgebiet gelangen – vor allem wenn sie in einer Veredlungsregion liegen. Dort könnten die Beprobungskapazitäten im Ernstfall durchaus knapp werden, wodurch es zu Verzögerungen beim Erlangen einer behördlichen Verbringungsgenehmigung kommen könnte. Durch das ASP-Früherkennungsprogramm haben die Betriebe schon jetzt die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Schweine weiterhin Verbringen zu dürfen – das sollten sie auch nutzen!


Informationen zur ASP-Früherkennung in Bayern

Informationen zur ASP-Früherkennung in Baden-Württemberg

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