23.07.2020rss_feed

Baugesetzbuch: Änderung soll Umbauten erleichtern

Der Umsetzung höherer Tierwohlstandards steht bisher häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg - Der vorgelegte Gesetzesentwurf soll Erleichterungen bringen.

Der Umsetzung höherer Tierwohlstandards steht bisher häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg - Der vorgelegte Gesetzesentwurf soll Erleichterungen bringen.

Ende Juni hatte das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zu Erleichterungen von Umbauten bei gewerblichen Tierhaltungsanlagen für mehr Tierwohl beschlossen. Damit will die Bundesregierung die Haltungsbedingungen für Tiere verbessern. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf erhoben. Der Entwurf wurde dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugeleitet. Gelten sollen die Regelungen für Anlagen, die vor 2013 errichtet wurden.

 

Mit einem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen will die Bundesregierung eine Änderung im Baugesetzbuch vornehmen und damit die Haltungsbedingungen für Tiere verbessern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Tierhaltungsanlagen in Außenbereichen einfacher baulich verändert werden dürfen, unter der Bedingung, dass Betreiber damit nachweislich das Tierwohl verbessern und die Zahl ihrer Tiere nicht erhöhen. Der Entwurf wurde Ende Juni im Bundeskabinett beschlossen. Da der Bundesrat keine Einwände dagegen erhoben hat, wurde der Gesetzentwurf zur Abstimmung in den Bundestag einbracht.

 

Neuregelung für Anlagen, die vor 2013 errichtet wurden

Der Gesetzgeber hatte 2013 die Privilegien für den Bau gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich von Siedlungen eingeschränkt. Seither sind das Vorlegen eines Bebauungsplans oder eines Vorhabens- und Erschließungsplans notwendig. Dadurch konnten Kommunen stärker beeinflussen, wo solche Anlagen entstehen.

Die Regelungen im neuen Gesetzentwurf sollen für Anlagen gelten, die vor dieser Änderung errichtet wurden. Trotz Bestandsschutz müssen Betreiber ebenfalls einen Bebauungs- oder Vorhabens- und Erschließungsplan vorlegen, wenn sie ihre Anlagen ändern wollen. Nach Argumentation der Abgeordneten, könne dies zur Folge haben, dass Änderungen von Tierhaltungsanlagen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sollen, unterbleiben. Deshalb soll diese Regelung mit der Änderung entfallen. Die Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere erfordert regelmäßig ein erhöhtes Platzangebot pro Tier sowie verbesserte tiergerechte Auslaufmöglichkeiten. Ohne eine Änderung der baulichen Anlage lässt sich dies regelmäßig nur durch eine Verringerung des Tierbestandes erreichen, lautet es in einer Kurzmeldung des Deutschen Bundestags.

 

ISN meint:

Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein weiteres Puzzleteil, um betriebliche Entwicklungen in Richtung Tierwohl zu ermöglichen. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs können Anpassungen bzw. Umbauten in Richtung mehr Tierwohl genehmigungsrechtlich einfacher umgesetzt werden. Daher ist es ein guter Schritt, wenn von Seiten der Bundesregierung das Baurecht angepackt wird. Nun müssen aber weitere Schritte folgen, denn Rechts- und Planungssicherheit fehlen trotzdem nach wie vor noch in den Bereichen Umwelt- und Immissionsschutzrecht. Auch diese Bereiche müssen schnell in den nächsten Schritten angepasst werden, um die Grundvoraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Schweinehaltung in Deutschland zu schaffen.


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