17.01.2023rss_feed

Bauernmilliarde: Rentenbank hat neues Interessenbekundungsverfahren gestartet

BMEL und Rentenbank

Das in 2020 gestartete Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Förderung der Anschaffung moderner und umweltschonender Landtechnik geht nun in die nächste Runde. Die Landwirtschaftliche Rentenbank startete gestern ein neues Interessenbekundungsverfahren. Bis zum 26.01.2023 können über das Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben werden.

 

Hintergrund

Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft, der sogenannten Bauernmilliarde, fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft landwirtschaftliche Unternehmen, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen. Die Gelder sollen hauptsächlich in die Förderung der Lagerung und Ausbringungstechniken von Gülle sowie die Gülleaufbereitung durch Separierung fließen. Im Rahmen des Investitionsprogramms stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Interessenbekundungen aus Juli 2022 verlieren Gültigkeit

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat gestern ein neues Interessenbekundungsverfahren im Investitionsprogramm Landwirtschaft gestartet.

Unternehmen, die eine Einladung zur Antragstellung erhalten möchten, können bis zum 26. Januar 2023 im Förderportal der Rentenbank unter lw-foerderportal.rentenbank.de ihr Interesse bekunden. Alle Interessenbekundungen aus dem Juli 2022 verlieren ihre Gültigkeit.

 

Zufallsverfahren entscheidet

Nach dem Ende der Frist wird die Rentenbank nach eigenen Angaben per technischem Zufallsverfahren eine Reihung aller eingegangenen Interessenbekundungen durchführen und die Einladungen zur Antragstellung entsprechend den verfügbaren Haushaltsmitteln versenden.

Nur Unternehmen, die eine Einladung zur Antragstellung erhalten, können im Förderportal der Rentenbank einen Antrag innerhalb der in der Einladung aufgeführten Kategorie stellen.

 

Details zur Antragsstellung

Die Grundlage des konkreten Antrags bilden dann später bei Herstellern und Lieferanten eingeholte Angebote. Bei der Erfassung des Antrags im Portal sind der Fördergegenstand aus der jeweils gültigen Positivliste konkret zu benennen und die Investitionssumme gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot anzugeben.

Unternehmen, die eine Einladung zur Antragstellung erhalten, haben laut Rentenbank bei der Kategorie A Maschinen der Außenwirtschaft und B Separationsanlagen ab Datum der Einladung 30 Tage Zeit, ihren Antrag im Förderportal fertigzustellen. Bei der Kategorie C Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger beträgt die Frist für die Fertigstellung des Antrags im Förderportal 120 Tage. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zusammen mit dem Einladungsschreiben bei der Hausbank einzureichen.


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