03.08.2020rss_feed

Bauernmilliarde primär zur Förderung der Lagerung und Aufbereitung von Gülle bestimmt

Die finanziellen Mittel im Umfang von einer 1 Mrd. Euro seien ab 2021 abrufbar und sollen für vier Jahre bereit stehen

Die finanziellen Mittel im Umfang von einer 1 Mrd. Euro seien ab 2021 abrufbar und sollen für vier Jahre bereit stehen

Die zusätzlichen Gelder für Landwirte aus dem Zukunfts- und Investitionsprogramm sollen hauptsächlich in die Förderung der Lagerung und Ausbringungstechniken von Gülle sowie die Gülleaufbereitung durch Separierung fließen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur Bereitstellung der sogenannten Bauernmilliarde, berichtet Agra Europe (AgE).

 

Mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm wird die Bundesregierung die Landwirtschaft innerhalb von vier Jahren mit insgesamt einer Mrd. Euro zusätzlich unterstützen. In einer kleinen Anfrage vom 13.07.20 wurde von der AfD bei der Bunderegierung nachgefragt, wie, wann und mit welchen Programmen nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Bauernmilliarde an die Landwirte ausgezahlt werden soll.

 

Finanzielle Mittel ab 2021 abrufbar

In der Antwort heißt es, Schwerpunkt der Maßnahmen solle die Förderung von Investitionen in Güllelagerung und -ausbringungstechnik sowie Gülleaufbereitung durch Separierung im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. Ein genauer Termin für den Start der entsprechenden Antragsverfahren stehe aber noch nicht fest. Die Mittel im Umfang von einer 1 Mrd. Euro seien ab 2021 abrufbar und stünden für vier Jahre bereit. Investitionen in eine verbesserte Gülleaufbereitung seien im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) bisher nicht förderfähig gewesen.

Zusätzliche Mittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Digitalisierung

Laut Bundesregierung sehen die Planungen für das Investitions- und Zukunftsprogramm darüber hinaus zusätzliche Mittel für die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen vor. Diese solle im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) erfolgen, weil hier auf bereits bestehende und etablierte Maßnahmen zurückgegriffen werden könne.

Weiterhin würden Mittel des Programms für die Aufgabenfelder Digitalisierung und Innovation bereitgestellt. Im Bereich Innovationsförderung und Digitalisierung könnten beispielsweise die Entwicklung und modellhafte Erprobung von digitalen Lösungen, die den zielgenaueren Einsatz von Ressourcen ermöglichten, oder die Förderung von Innovationen - insbesondere im Förderbereich Technik und umweltgerechte Landwirtschaft - hinsichtlich neuer Ausbringungstechniken zu einer Minderung der Nitratbelastung beitragen. Die Unterstützung von innovativen Techniken beziehungsweise Demonstrationsvorhaben im Bereich Wirtschaftsdünger sei ebenfalls vorgesehen.

 


Dokument: Antwort der Bundestegierung auf die AfD-Anfrage

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