26.08.2022rss_feed

Baden-Württemberg: ASP-Restriktionen im Landkreis Emmendingen aufgehoben

Baden Württemberg Wappen

Nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg sind nach Ablauf der 90-tägigen Frist die Restriktionsgebiete seit gestern wieder aufgehoben. Für die Schweinehalter vor Ort entspannt sich damit die Lage erheblich, da sie nun ihre Schweine wieder uneingeschränkt vermarkten können.

 

Gute Nachrichten für die Schweinehalter in Baden-Württemberg: Seit gestern sind in den drei Landkreisen Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Ortenaukreis die Restriktionsmaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), die nach einem ASP-Ausbruch am 25.05.2022 in einem Hausschweinebestand in Forchheim erlassen wurden, wieder aufgehoben. Das gab der Landkreis Emmendingen diese Woche bekannt.

Nachdem eine Laufzeitverkürzung der Sperrzonen von der EU-Kommission abgelehnt wurde, obwohl das Virus in Baden-Württemberg nicht in andere Schweinehaltungen oder in die Wildschweinpopulation eingetragen wurde, endete gestern nach EU-Recht die 90-tägige Frist für die entsprechenden Allgemeinverfügungen. Damit dürfen die Schweinehalter vor Ort ihre Schweine nun wieder uneingeschränkt vermarkten.

 


Ursache weiterhin unbekannt

Landrat Hanno Hurth zeigte sich erleichtert, dass der ASP-Ausbruch im Landkreis gestoppt und die Bestimmungen nun wieder aufgehoben werden konnten. Vor allem die Schweinebetriebe in der Sperrzone haben unter den harten Vorgaben, die nach EU-Recht galten, gelitten. Umso mehr freut es mich, dass der Ausbruch der afrikanischen Schweinepest in unserem Landkreis auf den einen Hof begrenzt werden konnte. Wie es zu dem ASP-Ausbruch kam, ist weiterhin unbekannt. Eine Ursache konnte bislang nicht gefunden werden.


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