13.10.2025rss_feed

Ausführungshinweise: Rechtsgutachten zeigt deutlich Defizite in der Entscheidungsfindung auf

Ausführungshinweise sind nicht rechtsverbindlich, dienen aber u.a. als Handlungsempfehlungen für die (Veterinär)verwaltungen ©ISN/Jaworr

Ausführungshinweise sind nicht rechtsverbindlich, dienen aber u.a. als Handlungsempfehlungen für die (Veterinär)verwaltungen ©ISN/Jaworr

Die Fachzeitschrift SUS berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über ein Rechtsgutachten zur Entstehung der Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Aufgezeigt werden Defizite bei der Transparenz der Entscheidungsfindung, dem wissenschaftlichen Standard und der Einbindung von praxisnahen Fachleuten.

ISN: Nachvollziehbare Kritikpunkte - Schweinehalter brauchen klare und verlässliche Hinweise zur Interpretation der Rechtsvorgaben, sie brauchen aber keine Schattengesetzgebung.

 

Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind zwar nicht rechtsverbindlich, sie dienen jedoch als Handlungsempfehlungen für die (Veterinär)verwaltungen und haben deshalb eine erhebliche Tragweite für schweinehaltende Betriebe. In der Vergangenheit haben neu formulierte oder auch erweiterte Hinweise regelmäßig für Aufregung gesorgt. Prominentestes Beispiel ist die Diskussion um den einzuhaltenden Wendekreis in der Abferkelbucht.

In dem Beitrag Ausführungshinweise: Fachleute mit an den Tisch greift die SUS (Schweinezucht- und Schweinemast) in ihrer aktuellen Ausgabe das Thema auf. Hintergrund des Beitrages ist ein Rechtsgutachten, welches durch Fachanwälte wegen der schon jahrelangen Diskussion um die Ausführungshinweise erstellt wurde. Ein Beitrag hierzu ist auch bereits in der juristischen Fachzeitschrift Agrar- und Umweltrecht erschienen.

 

Juristen sehen mehrere Kritikpunkte

Die Juristen kommen laut SUS zur Auffassung, dass Gerichte bei ihren Entscheidungen nicht an Ausführungshinweise gebunden seien. Vor Gericht justiziabel seien nur Gesetze. Allerdings können diese Ausführungshinweise für die vollziehenden Behörden bindend sein. Deshalb fordern die Fachanwälte, dass die Hinweise in einem transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren zustande kommen. Zudem kritisieren sie, dass die AGT (Arbeitsgruppe Tierschutz der Länder), welche die Ausführungshinweise verfasst, nicht zu 100 % nach wissenschaftlichen Standards arbeite. Wissenschaftliche Quellen würden nicht in ausreichendem Umfang genutzt, nicht angeführt und/oder einseitig interpretiert.

Zwei weitere Kritikpunkte führen die Juristen laut SUS-Beitrag an: Zum einen sei das Verfahren der Beschlussfassung intransparent und es sei unklar, ob die Meinung von Sachverständigen bei der Beschlussfassung berücksichtigt werde. Zum anderen würden Fachleute – z.B. aus den Versuchs- und Landeseinrichtungen – nicht ausreichend eingebunden. Selbst die Mitglieder des Gremiums seien weitestgehend unbekannt.

 

Die ISN meint:

Grundsätzlich brauchen wir die Ausführungshinweise, um Klarheit und Planungssicherheit für alle Seiten zu schaffen, ohne die Gesetze mit Details zu überfrachten und die Gesetze und Verordnungen laufend anpassen zu müssen. Das ist auch für die Schweinehalter wichtig, so die Einschätzung von ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Er stellt weiter klar: Was wir aber nicht brauchen ist eine Schattengesetzgebung, also ein stetiges Aufsatteln der Anforderungen auf Gesetzen und Verordnungen sowie praxisfremde und überzogene Interpretationen der unbestimmten Rechtsbegriffe. Und wenn sich die Ausführungshinweise dann noch laufend ändern, bewirken sie das Gegenteil von Planungssicherheit.

Dabei führt Dr. Staack an, dass die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nur ein Beispiel von mehreren seien, welches zur Überinterpretation von Rechtsvorgaben führe. Wir brauchen hier Fachleute aus der Praxis und den praxisnahen Einrichtungen an den Tisch und eine transparente, wissenschaftlich begründete Entscheidungsfindung. Daran sollten auch die Bundesländer und die ausführenden Behörden interessiert sein, um mögliche Regressforderungen durch Fehlentscheidungen bei der Überwachung zu verhindern, fordert der ISN-Geschäftsführer.


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