27.11.2020rss_feed

ASP-Prävention: Hessen erhöht Aufwandsentschädigung für Jäger

Frühwarnsystem: Je früher ein möglicher ASP-Ausbruch erkannt wird, desto schneller können entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden

Frühwarnsystem: Je früher ein möglicher ASP-Ausbruch erkannt wird, desto schneller können entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden

Ab dem 01. Dezember 2020 erhalten Jäger in Hessen eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 50 Euro, wenn sie Wildschweinkadaver auffinden und diese beproben. Das Hessische Umweltministerium hat den Entschädigungsbeitrag erhöht und das Verfahren zur Probeneinsendung erleichtert, um mehr Jäger zur Kadaversuche zu animieren, damit eine mögliche Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen schnellstmöglich erkannt wird.

 

Früherkennung verbessern

Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilte, sollen die Maßnahmen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verstärkt werden. Laut Umweltministerin Priska Hinz sei die frühzeitige Erkennung der ASP entscheidend für eine erfolgreiche Bekämpfung. Je früher ein möglicher Ausbruch der Tierseuche in Hessen erkannt werde, desto schneller und wirkungsvoller könne sie bekämpft werden und wirtschaftliche Schäden gering gehalten werden. Insbesondere tot aufgefundene Wildschweine seien oftmals das erste Anzeichen für die Einschleppung der Seuche. Das Auffinden und Beproben von Wildschweinkadavern käme daher einem Frühwarnsystem gleich.

 

Vereinfachtes Verfahren zur Einsendung von Proben

Wir verstärken die Anreize, dass tot aufgefundene Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden und erhöhen die Aufwandsentschädigung für Jägerinnen und Jäger von 30 auf 50 Euro ab dem 1. Dezember 2020, ergänzte Hinz. Gleichzeitig wird das Verfahren für die Probeneinsendung erleichtert. Mittels voradressierter Umschläge können die Proben zukünftig für den Absender kostenfrei an das Hessische Landeslabor zur Untersuchung eingesendet werden. Die Umschläge werden den Jägerinnen und Jägern auf Anfrage bei den zuständigen Veterinärbehörden zur Verfügung gestellt.

 


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