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ASP-Update 26.03.21: Gesamtzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen steigt auf 868

Nach Angaben des Tierseucheninformationssystem TSIS wurden sowohl in Brandenburg als auch Sachsen weitere ASP-Funde bestätigt. Die Gesamtzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen in Deutschland beläuft sich auf 868.

 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bei weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Die ASP-Funde liegen im Landkreis Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) in Brandenburg und im Landkreis Görlitz in Sachsen.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

 


ASP-Stand 25.03.21: Frankfurt (Oder) als gefährdetes Gebiet eingestuft – Gesamtzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen steigt auf 858

Karte: ASP in Deutschland seit September 2020, Stand 19.03.2021 ©FLI

Karte: ASP in Deutschland seit September 2020, Stand 19.03.2021 ©FLI

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bei weiteren Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Die Stadt Frankfurt (Oder) wurde aufgrund der Entwicklung des ASP-Geschehens als gefährdetes Gebiet eingeordnet. Inzwischen liegt die Gesamtzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen in Deutschland bei 858.

 

Nach Angaben des Tierseucheninformationssystem TSIS wurden sowohl in Brandenburg als auch Sachsen weitere ASP-Funde bestätigt. Die Gesamtzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen in Deutschland beläuft sich auf 858.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

 

Frankfurt (Oder): Neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen

Aufgrund der bisherigen ASP-Fälle und der daraus resultierenden Veränderung der sogenannten Restriktionszone muss die Tierseuchenallgemeinverfügung für die Stadt Frankfurt (Oder) angepasst werden. Es gibt nun ein neu definiertes Kerngebiet, das bereits eingezäunt wurde. Erweiterungen können jedoch bedingt durch die Seuchenlage jederzeit notwendig werden. Zusätzlich gilt ganz Frankfurt (Oder) wieder als gefährdetes Gebiet.

 

Intensive Fallwildsuche in der gesamten Stadt

Im Kerngebiet ist das Betreten von Waldflächen und offenen Landschaften untersagt. Anwohnerinnen und Anwohner werden dringend aufgefordert, die Tore in den Wildschutzzäunen konsequent geschlossen zu halten. Im Kerngebiet gilt ein vorläufiges Jagdverbot. Im übrigen Stadtgebiet ist die Jagd nur noch als Einzeljagd gestattet. Intensive Fallwildsuchen werden weiterhin in der gesamten Stadt durchgeführt. Bei der Eindämmung der Tierseuche Richtung Westen ist das Einhalten der geltenden Restriktionen ein wesentlicher Faktor. Daher ist es unerlässlich, dass den von der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadtverwaltung vorgegebenen Verhaltensregeln nachgekommen wird.


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