26.02.2021rss_feed
Restriktionszone zur Afrikanischen Schweinepest mit positiv getesteten Funden | Stand: 25. Februar 2021  © Landestierseuchenbekämpfungszentrum

Restriktionszone zur Afrikanischen Schweinepest mit positiv getesteten Funden | Stand: 25. Februar 2021 © Landestierseuchenbekämpfungszentrum

ASP-Update 26.02.21: Sachsen plant weitere feste Zäune – Gesamtzahl bei 747 ASP-Fällen

Die Zahl der amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland ist in den letzten Tagen auf 747 gestiegen. In Sachsen ist insbesondere ein Naturschutzgebiet betroffen, welches nur schwer zugänglich ist. Um die Wanderung der Wildschweine in ASP-freie Gebiete zu unterbinden, ist die Errichtung weiterer Zäune geplant.

 

In Brandenburg bisher 692 ASP-Fälle

Laut Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) wurde in Brandenburg mittlerweile bei insgesamt 692 Wildschweinen die ASP festgestellt. Vor allem in den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald sind weitere Fälle dazugekommen.

 

Zahl der ASP-Fälle in Sachsen steigt auf 55

Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mitteilt, konnte das Infektionsgeschehen in Sachsen bisher auf das als Restriktionszone festgelegte gefährdete Gebiet im Landkreis Görlitz begrenzt werden. Dort werden derzeit zunehmend verendete mit der ASP infizierte Wildschweine gefunden. Aktuell werden 55 ASP-positive Fälle gezählt. Festgestellt wurden 52 ASP-Fälle bei bisher 113 Fallwildfunden und ein positiver ASP-Fall bei bisher 13 Unfalltieren, wobei noch Befunde erwartet werden. Zudem gibt es 29 sogenannte Entnahmen, also tierseuchenrechtlich begründete Tötungen von Wildschweinen. Dabei wurden 2 ASP-Fälle festgestellt.

 

Hotspot ist ein Naturschutzgebiet

Zahlreiche Fundorte befinden sich südlich des Truppenübungsplatzes Oberlausitz im Niederspreer Teichgebiet, einem großen Naturschutzgebiet nordwestlich von Neusorge. Das Naturschutzgebiet besteht aus einer Vielzahl von Teichen und ist in die Heidelandschaft eingebettet. Es ist für die Wildschweine ein natürliches Habitat, es ist schwer zugänglich und bietet für die Wildschweinpopulationen ideale Rückzugsmöglichkeiten. Auf dem Truppenübungsplatz der Bundeswehr wurde bei einem entnommenen Tier eine ASP-Virusinfektion vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Zudem wurde bei einem tot aufgefundenen Frischling nördlich des Truppenübungsplatzes das ASP-Virus festgestellt.

 

Sachsen plant weitere feste Zäune

Aktuell beträgt die Fläche des gefährdeten Gebietes 322 Quadratkilometer. Das Gebiet der angrenzenden Pufferzone umfasst 826 Quadratkilometer. Aufgrund der aktuellen Funde wird gerade eine Anpassung der Restriktionszonen erarbeitet.

Um eine Ausbreitung zu verhindern und die Tierseuche bekämpfen zu können, hat der Freistaat Sachsen um das gefährdete Gebiet bereits rund 125 Kilometer festen Zaun installiert, davon 60 Kilometer an der deutsch-polnischen Grenze zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg im Norden und der Autobahn A4 bei Görlitz im Süden. Die Errichtung von Zäunen wird so lange fortgesetzt, bis das Seuchengeschehen sicher fest eingezäunt ist. Aktuell erfolgen Bauarbeiten entlang der Güterbahnstecke Niesky–Horka. Dieser Wildschweinabwehrzaun ergänzt an der Grenze zu Polen die bereits bestehende mobile Elektrobarriere. Die Zäunung soll erreichen, dass die Wildschweine in ihren Habitaten bleiben und eine Wanderung in ASP-freie Gebiete unterbunden bzw. erschwert wird. Es ist geplant die bestehende mobile Schwarzwildbarriere auch südlich der Bundesautobahn A4 durch weitere 72 Kilometer feste Zäunung zu verstärken. Die Vorbereitung für eine Ausschreibung läuft bereits.

 

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

 


©Canva

©Canva

ASP-Stand 24.02.21: Entwarnung bei totem Wildschwein in der Elbe – Insgesamt 723 Fälle

Inzwischen ist die Zahl der amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland auf 723 gestiegen. Der ASP-Verdachtsfall bei einem gefundenen Wildschweinkadaver am Elbufer in Hamburg wurde derweil nicht bestätigt.

 

Nach Angaben des Tierseucheninformationssystem TSIS wurden in den letzten Tagen mehrere ASP-Fälle bei Schwarzwild sowohl im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg als auch im Landkreis Görlitz in Sachsen festgestellt. Insgesamt wurden durch das Friedrich-Loeffler-Institut inzwischen 723 ASP-Fälle bei Wildschweinen amtlich bestätigt.

 

Entwarnung für ASP-Verdachtsfall in Hamburg

Wie die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz gestern bekannt gab, wurde der ASP-Verdachtsfall des tot aufgefundenen Wildschweins am Elbufer in Othmarschen nicht bestätigt. Die Untersuchungsergebnisse des Instituts für Hygiene und Umwelt schließen eine Infektion aus. Hamburg ist somit weiterhin frei von der Tierseuche.

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: Hamburg ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet. Bislang ist die Tierseuche im Hamburger Raum noch nicht aufgetreten. Im Ernstfall können wir schnell handeln. An oberster Stelle stehen die Verhinderung der Einschleppung und die Früherkennung eines möglichen Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Hamburg.

Der Gesundheitsstatus der regionalen Wildschweinpopulation wird in Hamburg innerhalb eines Wildtiermonitorings überwacht. Jährlich werden im Rahmen des Monitorings etwa 80 Wildschweinproben im Institut für Hygiene und Umwelt untersucht.

 

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.


ASP-Stand 22.02.21: ASP-Monitoring für schweinehaltende Betriebe weiter möglich

Festzaun bei Friedland © Landkreis Oder-Spree

Festzaun bei Friedland © Landkreis Oder-Spree

Auch in der neuen Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) soll die ASP-Statuserhebung für schweinehaltende Betriebe und somit das Verbringen von Hausschweinen aus Restriktionszonen möglich bleiben. Das gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) letzte Woche bekannt. In Brandenburg geht unterdessen der Zaunbau zur Eindämmung der Tierseuche weiter voran.

 

Im Fall eines ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen ist das Verbringen von Hausschweinen aus den betroffenen Restriktionsgebieten nur nach Genehmigung durch die zuständige Behörde zulässig. Diese können Schweinehalter auch zukünftig erhalten, wenn sie bestimmte tiergesundheitliche Untersuchungen vorweisen können. Die ASP-Statuserhebung bleibt nämlich auch in der neuen Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) der Europäischen Kommission bestehen. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am vergangenen Freitag mit. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner habe auf EU-Ebene erreicht, dass die zuständigen Behörden in den Bundesländern auch nach der Anpassung der Schweinepestverordnung bis zu drei Monate vorher stattgefundene tierärztliche Bestandsuntersuchungen berücksichtigen können, wenn ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen festgestellt wurde. Diese Untersuchungen seien nötig, damit eine Ausnahmegenehmigung für einen Betrieb, der in einem ASP-Restriktionsgebiet gelegen ist, erteilt werden könne. Damit ist zum einem dem Tierschutz gedient, zum anderen werden die Tierhalter in den betroffenen Gebieten entlastet, so Klöckner. Die neue Durchführungsverordnung soll ab dem 21. April 2021 gelten.

 

 

Landkreis Oder-Spree (Brandenburg) schließt Zaunbau um Kerngebiet 3 ab

Wie der Landkreis Oder-Spree in Brandenburg am Freitag letzter Woche (19.02.21) mitteilte, konnte der Zaunbau um das Kerngebiet 3 des ASP-Seuchengeschehens (Teile der Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald) abgeschlossen werden. Nachdem der innere Ring schon in der Woche zuvor fertiggestellt wurde, sei im Laufe der vergangenen Woche auch der Zaun des äußeren Rings auf dem Kreisgebiet geschlossen worden. Mit der doppelten Einzäunung werde um diesen Seuchenherd eine weiße Zone abgegrenzt, in welcher der Schwarzwildbestand – weitgehend mit jagdruhigen Methoden – nahe Null gebracht werden soll, um ein Übergreifen der Tierseuche auf Nutztierbestände zu verhindern. Um eine effiziente Eindämmung des Seuchengeschehens auf der Grundlage des durch die Europäische Union genehmigten ASP-Bekämpfungsplanes zu erreichen, sei das große Gebiet durch zusätzliche Zäune in Segmente geteilt worden. Nach der vollständigen Fertigstellung des Festzaunes – im Nachbarkreis Dahme-Spreewald laufen noch Restarbeiten – könne auch im Kerngebiet 3 mit der Entnahme des Schwarzwildes über Fallen und Einzeljagd begonnen werden.

Allein im Landkreis Oder-Spree wurden bis Mitte Februar insgesamt 800 Schwarzwildkadaver geborgen– davon rund die Hälfte mit positivem ASP-Befund. Seit September werde die Bergung von Fallwild durch Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und der Fischereibehörde durchgeführt, Anfang Januar wurden sechs Mitarbeiter neu eingestellt und zusätzlich eine Firma mit der Durchführung der umfangreichen Bergung und Beprobung beauftragt.

 


arrow_upward