18.10.2021rss_feed

ASP-Update 18.10.21: Restriktionszonen um neuen ASP-Fund zügig festgelegt – weiterer ASP-Verdacht bei einem Frischling

Neu festgelegte Restritkionszonen um den Fundort im Landkreis Meißen in Sachsen (Quelle: https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=4b07b759-1b2a-4c9e-a7f2-ae803c1e89f4)

Neu festgelegte Restritkionszonen um den Fundort im Landkreis Meißen in Sachsen (Quelle: https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=4b07b759-1b2a-4c9e-a7f2-ae803c1e89f4)

Am 14. Oktober 2021 wurde im Landkreis Meißen nahe der Autobahn A 13 nordöstlich von Radeburg bei einem gesund geschossenen Wildschwein durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Bei einem weiteren in unmittelbarer Nähe gefundenen Frischling besteht ein Verdacht auf ASP. Die zuständigen Sachverständigen und Krisenstäbe haben am vergangenen Freitag (15.10.21) die Situation beraten und neue Restriktionszonen festgelegt. Die Festlegung der Restriktionszonen und weitere Anordnungen zur Seuchenbekämpfung wurden von der Landesdirektion Sachsen am Freitag per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

 

Bisher beschränkte sich das ASP-Ausbruchgeschehen in Sachsen ausschließlich auf den Landkreis Görlitz, wo das Virus erstmals am 31.10.2020 nachgewiesen wurde und sich seitdem vor allem im nördlichen Gebiet des Landkreises nach Westen ausbreitet. Mit dem neuen ASP-Fall im Landkreis Meißen gibt es in Sachsen einen neuen Infektionsherd, der ca. 60 km vom den bisherigen Infektionsgeschehen entfernt liegt.

 

Neue Restriktionszonen in Sachsen bereits festgelegt

Am vergangenen Freitag hat die Sachverständigengruppe, die aus Tierärzten, Jägern, Landwirten, Förstern, Epidemiologen, weiteren Wissenschaftlern und Behördenvertretern besteht, getagt, um anhand der örtlichen Gegebenheiten und dem bisherigen Erkenntnisstand bei der Einrichtung der tierseuchenrechtlich erforderlichen Restriktionszonen zu beraten. Am Freitagnachmittag hat dann der ASP-Krisenstab des Sozialministeriums den Vorschlag der Sachverständigengruppe bestätigt und die zuständige Landesdirektion Sachsen hat die Allgemeinverfügung zur Einrichtung der Restriktionszonen angeordnet und veröffentlicht.

 

Dresden und Landkreis Bautzen sind Teil von Sperrzone II

Die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) umfasst die infizierte Zone, die sich auf den Ausbruchsort, die umliegenden Gemeinden sowie einige Gemeinde der Stadt Dresden und des Landkreis Bautzen erstreckt. Die Sperrzone II umfasst eine Fläche von 435 km², die Sperrzone II in Ostsachsen umfasst 2.154 km². Die Sperrzone I, die sogenannte Pufferzone, umschließt das infizierte Gebiet der Sperrzone II und umfasst Gebiete des Landkreises Meißen, des Landkreises Bautzen und der Landeshauptstadt Dresden. Die kartografische Darstellung des konkreten Gebietes ist unter geoviewer.sachsen.de/?map=4b07b759-1b2a-4c9e-a7f2-ae803c1e89f4 abrufbar.

Mit den am 15.10.2021 veröffentlichten Allgemeinverfügungen zur Einrichtung der Sperrzonen I und II sind zugleich Regeln festgeschrieben, die innerhalb der Sperrzone zu beachten sind und die zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche nötig sind. Unter anderem sind Schweinehalter verpflichtet, den Veterinärämtern unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine anzuzeigen und die Biosicherheitsmaßnahmen in den Tierhaltungen zu verstärken. Jagdausübungsberechtigte haben eine verstärkte Fallwildsuche in der Pufferzone durchzuführen. Die genaue Gebietskulisse wird von den Landkreisen veröffentlicht.

 

Für die Halter von Hausschweinen sind Auslauf- und Freilandhaltung im gefährdeten Gebiet sowie das Verbringen von Schweinen und Schweineprodukten verboten.

Staatssekretär Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabs versicherte, dass alle Landkreise auf gut auf einen Ausbruch gut vorbereitet seien.

Die ASP-Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts treffen sich heute mit den Fachleuten vor Ort, um fachlich und inhaltlich die sächsischen Tierseuchenexperten zu unterstützen.

 

Eintragsursachse weiterhin ungeklärt

In welcher Weise das ASP-Virus in die Wildschweinpopulation bei Radeburg eingetragen wurde, ist derzeit offen. Sachsens Staatssekretär Sebastian Vogel erklärte: »In welcher Weise das Virus seinen Eintrag gefunden hat, werden gegebenenfalls die nächsten Wochen ergeben. Wir schließen derzeit nichts aus und prüfen auch einen Viruseintrag aus dem Infektionsgeschehen in Ostsachsen. Seit April 2020 werden im Landkreis Bautzen alle gesund erlegten Wildschweine und auch das Fallwild auf ASP untersucht. Bisher mit dem negativen Ergebnis. Darüber hinaus sind in den letzten Monaten in regelmäßigen Abständen nicht nur durch die Jagdausübungsberechtigten, sondern auch durch die Veterinärbehörden Fallwildsuchen durchgeführt worden, oft mittels Kadaversuchhunden, teilweise auch mit Drohnen. Bisher ohne Befund.«

 

Die ISN meint:

Zunächst einmal ist es gut, dass die Behörden und die Verantwortlichen vor Ort schnell reagiert haben, ein lokales Krisenzentrum eingerichtet wurde und andere notwendige Maßnahmen eingeleitet wurden. Es ist von großer Bedeutung, dass die lokalen Behörden sich schnell mit Bund und Ländern verständigen, um die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen effektiv und koordiniert abzustimmen. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssen nun auf allen Ebenen schnell und wirksam umgesetzt werden. Außerdem ist eine schnelle und wirkungsvolle Einzäunung rund um den Fundort des infizierten Wildschweins notwendig. Hier darf es zu keinen Verzögerungen kommen, damit sich das Virus nicht noch weiter ausbreiten kann. Dabei kommt der Autobahn A 13 eine besondere Bedeutung zu, da sie eine bestehende Barriere für Wildschweine bildet.


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