14.02.2023rss_feed

ASP-Update 14.02.23: Sachsen hebt Kerngebiet im Landkreis Meißen auf

Der Freistaat Sachsen hat das zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegte Kerngebiet im Landkreis Meißen aufgehoben. ©SMS

Der Freistaat Sachsen hat das zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegte Kerngebiet im Landkreis Meißen aufgehoben. ©SMS

In Sachsen wurde heute das zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegte Kerngebiet im Landkreis Meißen aufgehoben, nachdem seit Mai 2022 kein ASP-Fall mehr dort aufgetreten ist. In anderen Gebieten kommen jedoch nach wie vor wöchentlich neue ASP-Fälle bei Wildschweinen hinzu. Bundesweit hat die Anzahl der ASP-Fälle seit dem ersten Auftreten im September 2020 inzwischen die 5.000er Marke überschritten, berichtet AgE.

 

Sachsen: Kerngebiet im Landkreis Meißen aufgehoben

Der Freistaat Sachsen hat das zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegte Kerngebiet im Landkreis Meißen aufgehoben. Wie das zuständige Sozialministerium heute mitteilte, wurde in diesem Gebiet seit Mai 2022 kein ASP-Nachweis mehr amtlich festgestellt. Räumlich umfasst die Zone Teile der Gemeinden Ebersbach, Lampertswalde, Radeburg, Schönfeld und Thiendorf im Landkreis Meißen sowie der Gemeinde Laußnitz im Landkreis Bautzen.

 

Vogel: Teilerfolg bei ASP-Bekämpfung

Der Leiter des ASP-Krisenstabs in Sachsen, Sebastian Vogel, wertet die Aufhebung des Kerngebiets als erneuten Teilerfolg. Seit dem Sommer 2022 habe die Sperrzonen nicht entscheidend vergrößert werden müssen. Es sei ein Gebiet, in dem seit Monaten kein ASP-Fall mehr festgestellt worden sei. Dies zeigt, dass unsere Maßnahmen wirken, hob Vogel hervor. Wenn demnächst die Schutzkorridore um das Restriktionsgebiet komplett fertiggestellt seien, helfe das, die Tierseuche auf das jetzige Gebiet zu begrenzen und zu tilgen. Insgesamt bleibe das aber eine langwierige Aufgabe.

 

Nutzungsbeschränkungen werden eingestellt

Mit der Aufhebung dieser Zone entfallen dem Ministerium zufolge auch die strengen Regeln für Landwirtschaft und Öffentlichkeit. Die Nutzung der im Kerngebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird wieder ohne Genehmigung zugelassen. Die errichteten Zäunungen um das Kerngebiet bleiben allerdings bestehen und sind zu dulden, um weiter den Bewegungsradius des Schwarzwilds einzuschränken. Das bisherige Kerngebiet bleibt Bestandteil des sogenannten Sperrgebiets II mit den dazugehörigen Regeln. Darin ist die Jagd auf alle Arten von Wild, auch auf Wildschweine, erlaubt. Jagdausübungsberechtigte sind in ihren Revieren sogar zur Jagd und zur Mitwirkung bei der Fallwildsuche verpflichtet und haben diese zu dulden, wenn sie von Dritten auf behördliche Anordnung durchgeführt wird.

 

ASP-Lage in Deutschland: Über 5.000 ASP-Fälle

Laut Tierseuchendatenbank des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) gab es im Freistaat seit Jahresbeginn 148 Virusnachweise im Wildschweinbestand, vier davon im Kreis Meißen. Im gesamten Bundesgebiet ist mittlerweile die Marke von 5.000 festgestellten ASP-Ausbrüchen seit dem ersten Vorfall im September 2020 überschritten worden; davon betrafen sieben Hausschweinehaltungen.


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