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ASP-Update 03.01.22: Über 3.000 ASP-Fälle am Jahresende – Brandenburg erhöht Prämie für erlegte Bachen

©Canva

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Die Anzahl der Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland hat zum Ende des vergangenen Jahres die 3.000er Marke überschritten. Mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind weiterhin drei Bundesländer betroffen.

In Brandenburg wurde mit Jahresbeginn die Prämie für erlegte Bachen erhöht, um das ASP-Geschehen stärker einzudämmen.

 

ASP-Lage in Deutschland: 3.120 ASP Fälle

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bis zum Jahresende (Stand 30.12.21) insgesamt 3.116 ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Die meisten Funde gab es zuletzt in Frankfurt (Oder) Stadt in Brandenburg und dem sächsischen Landkreis Meißen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden aktuell keine weiteren Verdachtsfälle gemeldet.

Bei den ASP-Fällen in Hausschweinebeständen ist es bislang bei den bisherigen vier betroffenen Betrieben geblieben.

 

Brandenburg erhöht Bachenprämie auf 80 Euro

Wie das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (MUGV) mitteilte, wird die Prämie für erlegte Bachen zukünftig erhöht. Mit Beginn des aktuellen Jagdjahres 2021/22 fokussiert sich die Erlegungsprämie auf die wichtigsten Zuwachsträger der Schwarzwildpopulation: Für jede erlegte, mindestens einjährige Bache können die Jagdausübungsberechtigten eine Prämie in Höhe von 80 Euro beantragen.

Laut Landwirtschaftsminister Axel Vogel sei die bisherige Ausgestaltung der Prämie in Ihrer Bezugnahme auf das Jagdjahr 2015/16 als Basis suboptimal gewesen. In den letzten drei Jahren prämierte das Land Brandenburg die Erlegung jedes über dem Referenzwert der Schwarzwildstrecke von 2015/16 erlegten Wildschweins mit 50 Euro. Ziel war es damit, den entstandenen Mehraufwand auszugleichen und einen Anreiz zur verstärkten Bejagung zu schaffen. Die neu eingeführte Bachenprämie soll die Jägerinnen und Jäger dazu motivieren, die in der Vergangenheit nicht erreichten Streckenziele im Bereich der Bachen und Überläuferbachen zu realisieren, um so die Wildschweinpopulation weiter deutlich zu reduzieren.

 

Die Anträge auf Auszahlung der Bachenprämie müssen bis zum 30. April 2022 bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge können bearbeitet werden. Das Antragsformular für die Bachenprämie steht zum Download bereit unter mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Bachenpraemie-Antragsformular.pdf

 


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