ASP-Update 01.04.22: Mecklenburg-Vorpommern ändert Entschädigungen bei Schwarzwild
Die Anzahl der amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland ist im Verlauf der letzten Wochen durch weitere Funde weiter angestiegen. In Mecklenburg-Vorpommern läuft die sogenannte Pürzelprämie aus. Stattdessen erfolgt künftig eine Entschädigung nur noch in ASP-Restriktionsgebieten und für Fallwild.
ASP-Lage in Deutschland: 3.698 ASP-Fälle
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in den vergangenen Tagen bis zum 31.03.22 in Brandenburg und Sachen weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt. Die meisten Funde gab es zuletzt in den sächsischen Landkreisen Görlitz und Bautzen.
Nach aktuellen Angaben des TierSeuchenInformationssystem (TSIS) gibt es mittlerweile insgesamt 3.698 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Bei den ASP-Fällen in Hausschweinebeständen ist es bislang bei den bisherigen vier betroffenen Betrieben geblieben.
Pürzelprämie in Mecklenburg-Vorpommern läuft aus
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsministerium gab in dieser Woche bekannt, dass die Zahlung der Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der ASP, die sogenannte Pürzelprämie
, ab dem 30.04.2022 entfällt. Mit diesem Datum tritt die entsprechende Verwaltungsvorschrift außer Kraft und wird nicht verlängert. Die Anträge auf Auszahlung einer Entschädigung für bis zum 31.03.2022 erlegtes Schwarzwild können noch bis zum 30.04.2022 in dem jeweils zuständigen Forstamt abgegeben werden.
Die Auszahlungen für beantragte Entschädigungen erfolgen lediglich im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Sind die finanziellen Mittel des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, die für die Auszahlung der Pürzelprämie
zur Verfügung stehen, erschöpft, werden die Entschädigungszahlungen im Rahmen dieser Verwaltungsvorschrift eingestellt.
Entschädigung zukünftig in ASP-Restriktionsgebieten und für Fallwild
Ab 01.04.2022 wird eine Aufwandsentschädigung als pauschaler Festbetrag in Höhe von 25 Euro für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen im Zeitraum vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern in ASP-Restriktionszonen gewährt, soweit dies nach geltender tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung zulässig ist. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Erlegung der Seuchenfall von dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt festgestellt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.