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ASP: Sachsen legt Restriktionszone fest

Restriktionszone in Sachsen, Stand 04.11.2020 (Quelle: https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer2/index.html?map=c58b9a43-7208-4f98-bd4a-666e9786d66c&lang=de)

Restriktionszone in Sachsen, Stand 04.11.2020 (Quelle: https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer2/index.html?map=c58b9a43-7208-4f98-bd4a-666e9786d66c&lang=de)

Gestern (03.11.2020) hat Sachsen seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verkündet, die heute in Kraft tritt. In dieser sind die festgelegte Restriktionszone und die dort geltenden Regelungen beschrieben. Am 31. 10. 2020 hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, dass ein am 27.10. in Sachsen im Landkreis Görlitz geschossenes Wildschwein mit der ASP infiziert war.

ISN: Jetzt ist es ganz besonders wichtig, dass die Maßnahmen auch konsequent und ohne Kompromisse schnell umgesetzt werden.

 

Seit dem bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein am 31.10.2020 ist neben Brandenburg auch Sachsen von der Tierseuche betroffen. Um die Ausbreitung der ASP in Sachsen zu verhindern, hat der Freistaat seine Allgemeinverfügung erlassen, die die Restriktionszone festlegt. Gestern Abend wurde die Allgemeinverfügung durch Sozialministerin Petra Köpping verkündet.

Das Gefährdete Gebiet wurde um die Abschussstelle des mit ASP infizierten Wildschweins in der Ortslage Krauschwitz/Pechern im Landkreis Görlitz ausgewiesen. Dort gilt ab sofort ein Jagdverbot. Schweinhaltern ist in diesem Gebiet die Freilandhaltung und der Auslauf von Schweinen untersagt. Für Hundehalter und ihre Tiere gilt ein Leinenzwang. Messen, Versteigerungen und sonstige Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt. Über die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen werde im Einzelfall entschieden.

Köpping erklärte in einer Pressemitteilung, dass jetzt mit der intensiven Suche nach Fallwild begonnen werde, um einen Überblick über die tatsächliche Ausbreitung der ASP zu bekommen, bzw. den Nachweis zu erbringen, dass es zu keinem weiteren Eintrag gekommen sei. Für verendet gefundene Wildschweine gilt eine Anzeigepflicht. Für das Anzeigen von Fallwild sowie für die Mitwirkung bei der Bergung und Beseitigung wird eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt.

 

Krisenstab wurde am Wochenende eingerichtet

Der Krisenstab des Sozialministeriums und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum sei am Wochenende aktiviert und eingerichtet worden. In Absprache mit dem Landkreis und der Bundeswehr wurden die Restriktionszone und die Maßnahmen festgelegt. Deren Überwachung obliegt dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Landkreises. Nach dem ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest auf sächsischem Gebiet haben wir zügig alle nötigen Maßnahmen eingeleitet. Wir gehen dabei mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den beteiligten Interessengruppen vor. Alle Maßnahmen haben das Ziel, die Ausbreitung der Tierseuche weiter hinein nach Sachsen zu verhindern, erklärte Köpping.

 

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/Bekanntmachung einsehbar.

 


Die ISN meint:

Es ist gut, dass die Maßnahmen in Sachsen nun schnell angelaufen sind und dass versucht wird, koordiniert vorzugehen. Denn jetzt ist es ganz besonders wichtig, dass die Maßnahmen auch konsequent und ohne Kompromisse schnell umgesetzt werden. Damit das gelingt, müssen die Absprachen auf allen Ebenen funktionieren und die Zuständigkeiten klar geregelt sein.


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