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ASP: Sachsen legt Kerngebiet im Landkreis Meißen fest

Aktuelle ASP Restriktionszonen in Sachsen Stand: 1. November 2021 ©SMS

Aktuelle ASP Restriktionszonen in Sachsen Stand: 1. November 2021 ©SMS

Nachdem Mitte Oktober bei zwei Frischlingen erstmalig im Landkreis Meißen das ASP-Virus nachgewiesen worden war, hat der Freistaat Sachsen am vergangenen Freitag innerhalb des gefährdeten Gebietes ein Kerngebiet zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtet.

 

Der Leiter des ASP-Krisenstabs, Sachsens Staatssekretär Sebastian Vogel, erklärte dazu: Das Kerngebiet wird zeitnah eingezäunt, die Errichtung der Zäunungen haben bereits begonnen und erfolgen zeitgleich an mehreren Punkten. Auch die Fallwildsuche mithilfe von Drohnen läuft weiter, dabei stehen Flächen besonders im Fokus, die für Menschen schwer zugänglich sind oder wo eine Beunruhigung des Wildes zwingend zu vermeiden ist.

 

Bisher keine weiteren ASP-Nachweise

Nach Angaben des sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gab es zwar mehrere Kadaverfunde, bei deren Untersuchungen bisher jedoch kein weiterer Nachweis der Afrikanischen Schweinepest erfolgt ist. Das neue Infektionsgeschehen im Landkreis Meißen mit bisher zwei ASP-positiven Frischlingen liegt über 65 Kilometer westlich des bisherigen Infektionsgeschehens im Landkreis Görlitz. Im dazwischenliegenden Gebiet wurden bislang keine infizierten Wildschweine gefunden oder erlegt.

 

Restriktionen im Kerngebiet

Das sogenannte Kerngebiet, das das Ausbruchsgeschehen und seine unmittelbare Nähe umfasst, unterliegt besonderen Restriktionen, die ausschließlich im Kerngebiet gelten und die für die übrige Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) für nicht erforderlich erachtet werden.

 

Im Rahmen der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen, die am 29. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, ist im Kerngebiet die Ausübung der Jagd auf jegliches Wild (Jagdverbot für alle Tierarten) bis auf Widerruf untersagt. Auch das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft im Rahmen von Freizeitaktivitäten, wie Wandern oder Pilze sammeln, ist im Kerngebiet nicht möglich. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wobei auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können.

 

Konkret umfasst das Kerngebiet Teile der Gemeinden Ebersbach, Radeburg und Thiendorf. Aufgrund der räumlichen Nähe sind auch Teile des Landkreises Bautzen (Gemeinde Laußnitz) betroffen. Die kartografische Darstellung des Gebietes ist als interaktive Karte unter geoviewer.sachsen.de/?map=cf220760-ecb5-4876-8ede-1665a4adf472 einsehbar.

 


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